Dauer des Dienstverhältnisses
Die Dauer eines Dienstverhältnisses ist die Zeitspanne zwischen dem Beginn der Beschäftigung bis zur zivilrechtlichen Auflösung der Beschäftigung.
Wird das Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber beendet und nach einer unbestimmten Zeit beim gleichen Arbeitgeber wieder begonnen, so ist die Beschäftigungszeit ohne Berücksichtigung des früheren Dienstverhältnisses zu ermitteln. Bei Unterbrechung beginnt daher der Beschäftigungszeitraum mit der wiederholten Aufnahme der Beschäftigung.
Von dieser Regelung wird abgewichen, wenn die Unterbrechung aufgrund von Arbeitslosigkeit erfolgte und der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit beendet, da er erneut in ein Dienstverhältnis zum früheren Arbeitgeber eintreten kann. Die Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit darf nicht auf einer Arbeitnehmerkündigung beruhen oder zur Zahlung einer Abfindung geführt haben.
Dienstverhältnisse bei verschiedenen Unternehmen eines Konzerns gelten als ein Dienstverhältnis. Jedoch darf keine Umsetzung zwischen den einzelnen Konzernunternehmen zur Zahlung einer Abfindung geführt haben. Zudem muss es zur Berücksichtigung der Pensionsansprüche oder der Resturlaubsansprüche gekommen sein.
Dienstzeiten der Arbeitnehmer können addiert werden, wenn ein Unternehmen den Eigentümer wechselt.
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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