Berufssportler
Berufssportler erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn sie als Individualsportler (z.B. Tennisspieler) tätig sind. Demgegenüber erzielt ein Mannschaftssportler in den meisten Fällen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Hierfür muss ein Anstellungsverhältnis zum Beispiel mit einem Verein vorliegen. Zu den Mannschaftssportlern gehören unter anderem Fußballer, Volleyballer oder Handballer. Steuerpflichtiger Arbeitslohn sind auch Werbeeinnahmen, die direkt an den Sportler gezahlt werden.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 15 EStG
§ 19 EStG
SteuerSparErklärung für Selbstständige (Steuerjahr 2024) - gewerbliche Lizenz
Die gewerbliche Lizenz für 3 Arbeitsplätze gilt für alle Anwender, die die Software im Rahmen einer entgeltlichen Hilfe in Steuersachen nutzen, also insbesondere beim Einsatz in steuerberatenden Berufen (Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Rechtsanwälte o.ä.).