Berufsakademie
Das Studium an einer Berufsakademie erfolgt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Studenten einer Berufsakademie sind daher gleichzeitig Arbeitnehmer. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung entstehen, werden als Werbungskosten anerkannt.
Die Berufsakademie ist für den Studenten keine regelmäßige Arbeitsstätte. Daher sind die Fahrtkosten zur Berufsakademie wie bei einer Dienstreise abzugsfähig.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 9 EStG
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen