Bahnhofsmission
Eine nebenberufliche Tätigkeit bei einer Bahnhofsmission enthält in den meisten Fällen auch steuerlich begünstigte Pflege- und Betreuungsleistungen. Aus Gründen der Vereinfachung können diese Leistungen mit 60 % angesetzt werden. Damit können für 60 % des Entgelts steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
Steuerfrei bleiben somit 60 % des Entgelts, jedoch höchstens 2.400,– € im Kalenderjahr über die so genannte Übungsleiterpauschale. Eine Abweichung von dieser 60-Prozent-Regelung nach oben oder nach unten ist möglich, wenn hierfür konkrete Anhaltspunkte existieren. Kann z.B. nachgewiesen werden, dass der Pflege- und Betreuungsanteil höher ist, so ist auch ein höherer Prozentsatz steuerlich begünstigt.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 3 Nr. 26 EStG
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen