Übungsleiter
Die Tätigkeit als Übungsleiter ist sozialversicherungsfrei, soweit die Vergütung nicht mehr als 200,– € im Monat beträgt. Bei höheren Vergütungen aber stellt sich die Frage der Sozialversicherungspflicht. Seit 2002 richtet sich die Beurteilung, ob ein Übungsleiter seine Tätigkeit als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer ausübt, nach den Umständen des Einzelfalles, ohne dass es auf die bisherige Abgrenzung von 6 Wochenstunden ankommt.
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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