Aussperrung
Seit dem BFH-Urteil vom 24.10.1990 gilt die Aussperrungsunterstützung nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 24.10.1990, X R 161/88
Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen
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