Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
Zum Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis kann es durch Alter, Invalidität, Tod oder durch Einstellung des Dienstverhältnisses kommen. Bei Einstellung des Dienstverhältnisses wird dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt, bereits vor seinem Ruhestand nicht mehr für den Arbeitgeber tätig zu sein. Dabei bleiben das Dienstverhältnis und die bisherige Vergütung bestehen.
Wegen Ausscheiden des Arbeitnehmers aufgrund von Alter, Invalidität oder Tod hat der Arbeitgeber eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen zu bilden. Diese ist abzuzinsen. Kommt es zur Einstellung des Dienstverhältnisses, ist ab der vollständigen Arbeitsfreistellung eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

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