Anteilsverkäufe
Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind: Aktien, Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen.
Ist der Veräußerer am Kapital der Gesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Zeitpunkt wesentlich beteiligt gewesen, zählt der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Eine wesentliche Beteiligung ist bei einer mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligung von mindestens 1 % gegeben.
Werden Anteile an einer GmbH den einzelnen Gesellschaftern zu Buchwerten (Nennwerten) verkauft, ist die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert eine verdeckte Gewinnausschüttung (Bundesfinanzhof, Urteil vom 03.03.2010, I B 102/09).
Gesetze und Urteile (Quellen)
FG Baden-Württemberg 08.12.2002, 9 V 85/00
BFH 03.03.2010, I B 102/09
OFD Düsseldorf 05.11.2001, S2244–51-St 122-K
§ 17 EStG

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