Altersgeld
Das Altersgeld der Landwirte gehört zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). Diese Bezüge sind kein Arbeitslohn.
Geldanlage in Aktien: Grundwissen für Aktionäre
Aktien werden einerseits geliebt und andererseits verteufelt. Während die einen meinen alles zu wissen und mit ihren fantastischen Deals prahlen, wissen andere zu wenig und halten es für klüger, sich vom Aktienmarkt fern zu halten. Kein Weg ist der Richtige.