Aktienanleihen
Die Aktienanleihe (auch Reverse Convertible Bond oder Equity Linked Bond) räumt dem Emittenten am Ende der Laufzeit das Recht ein, entweder den Nominalbetrag zu 100 % zurückzuzahlen oder stattdessen eine bestimmte Anzahl an (vorher festgelegten) Aktien zu liefern. Grundsätzlich sind Aktienanleihen an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen wie Anleihen einen Kupon, der Zinszahlungen garantiert.
Aktienanleihen stellen eine Kombination aus einer deutlich höher verzinsten Anlage einerseits und einem Termingeschäft andererseits dar. Der Geldanleger erwirbt mit einer Aktienanleihe eine Option auf einen bestimmten Aktienwert, denn die Aktienanleihe ist gekoppelt an die Kursentwicklung der Aktie und garantiert zusätzlich eine Zinszahlung. Gegenüber dem Emittenten der Aktienanlage erwirbt der Geldanleger lediglich einen Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung der Schuldverschreibung.
Die Wahl der Rückzahlungsart hängt vom Kurs der entsprechenden Aktie am Laufzeitende ab. Der Emittent der Schuldverschreibung wird:
-
die Rückzahlung in Aktien wählen, wenn der Aktienkurs den zum Emissionszeitpunkt festgelegten Basispreis unterschreitet, oder
-
die Rückzahlung des Nominalbetrages wählen, wenn der Aktienkurs dem zum Emissionszeitpunkt festgelegten Basispreis entspricht oder ihn überschreitet.
Aktienanleihen, die mit einem Rückzahlungswahlrecht in Aktien ausgestattet sind, werden in folgenden Ausgestaltungen angeboten:
-
Hochzinsanleihen mit Rückzahlungswahlrecht in Aktien und
-
Niedrigzinsanleihen (sog. Umtauschanleihen).
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.