Abstandszahlung
Abstandszahlungen sind Geldleistungen die an oder von Mieter oder Pächter entrichtet werden, um ein Miet- oder Pachtverhältnis vorzeitig zu beenden. Die steuerliche Behandlung der Abstandszahlung richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Falls. Zahlt zum Beispiel der Eigentümer eines Grundstückes dem Mieter eine Abstandszahlung, damit er das Objekt vorzeitig räumt, sind folgende Fälle zu unterscheiden:
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Steht die Zahlung im Zusammenhang mit dem Verkauf des Gebäudes oder liegt der zukünftige Verwendungszweck in der Eigennutzung oder unentgeltlichen Überlassung, handelt es sich nicht um Werbungskosten.
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Zahlungen an einen Mieter, um durch seinen vorzeitigen Auszug eine andere Vermietung zu ermöglichen, stellen Werbungskosten dar.
Gesetze und Urteile (Quellen)
FG Köln 27.05.2003, 8 K 155/00
BFH 25.02.1975, VIII R 115/70
BFH 07.07.2005, IX R 38/03
Der Kauf von Ferienimmobilien: Krisensicherer Sachwert und Kapitalanlage
Eine Immobilie im sonnenverwöhnten Süden, am Meer oder in den Bergen: In der Urlaubszeit träumen viele Deutsche vom eigenen Ferienhaus. Bis vor wenigen Jahren wurden Ferienimmobilien vor allem gekauft, um dort selbst den Urlaub, ein verlängertes Wochenende oder den Ruhestand zu verbringen. Gekauft wurde, wo es einem persönlich selbst gefiel. Eine gute Vermietbarkeit spielte meist nur eine Nebenrolle. Doch die Zeiten haben sich geändert. Das Hauptmotiv für den Kauf von Ferienimmobilien ist inzwischen die sichere Kapitalanlage. Schulden- und Euro-Krise, niedrige Zinsen und die heftigen Kursschwankungen an den Börsen verunsichern die Anleger und wecken den Appetit auf alles, was aus Stahl und Beton ist.