Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kannst du im Voraus einen Vertreter bevollmächtigen, deine Angelegenheiten zu erledigen, wenn du dies infolge von Krankheit, Unfall oder (altersbedingtem) Nachlassen der geistigen Kräfte selbst nicht mehr oder nur noch teilweise kannst.
Eine solche Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht dir ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass du selbst nicht mehr in der Lage bist, deine Verpflichtungen wahrzunehmen.
Mittels einer Vorsorgevollmacht benennst du eine oder mehrere Personen deines Vertrauens, die bereit sind, für dich im Bedarfsfall zu handeln. Hier kannst du im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für dich angeordnet werden.
Welche Angelegenheiten dein Vertreter für dich regeln können soll, richtet sich nach deiner Lebenssituation und deinem Willen: Du kannst die Vollmacht auf einzelne Rechtsgeschäfte beschränken, aber auch eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilen, die neben der generellen Vertretung in Rechtsgeschäften auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten wie der Gesundheitssorge und der Aufenthaltsbestimmung (Personensorge) erlaubt.
Tipp Wenn du keine Möglichkeit siehst, einer Person eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, kannst du eine Betreuungsverfügung erstellen. Darin triffst du Regelungen, die eine eventuell später eintretende gerichtliche Betreuung betreffen. Zur Betreuungsverfügung haben wir hier einen Artikel geschrieben.
Auch wenn normalerweise erst mit zunehmendem Alter das Risiko von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit steigt: Gerade mit Rücksicht auf Verwandte und Freunde sollte man sich rechtzeitig darum kümmern. Erteile daher frühzeitig, also noch in Zeiten geistiger Frische, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und lege in einer Patientenverfügung deine Wünsche zur medizinischen Behandlung und Versorgung fest. Dabei hilft dir unser Vorsorgeplaner mit Formularen, Checklisten und Ausfüllhilfen!
Wozu brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für dich entscheiden, wenn du deine finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen nicht mehr selbst erledigen kannst. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht geht das nicht. Fehlt diese, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer für dich. Dies erfolgt entweder auf deinen Antrag oder von Amts wegen durch das Betreuungsgericht.
Was macht ein Betreuer?
Der Betreuer vertritt dich dann im Rahmen seines Aufgabenbereichs gerichtlich und außergerichtlich. Er hat deine Anliegen so zu besorgen, wie es deinem Wohl entspricht. Dazu gehört insbesondere auch, dass du im Rahmen deiner Fähigkeiten dein Leben nach deinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten kannst, soweit sie deinem Wohl nicht zuwiderlaufen.
Einen bestellten Betreuer bekommst du aber nur dann zur Seite gestellt, wenn dies notwendig ist, weil du deine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kannst. Die Bestellung kannst du vermeiden, wenn du bereits eine andere Person bevollmächtigt hast oder noch bevollmächtigen kannst. Und dies gilt nicht nur für Vermögensangelegenheiten, sondern für alle anderen Bereiche, z.B. Gesundheit oder Wohnen.
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Das neue Betreuungsrecht
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Vorteile einer Vorsorgevollmacht
Wenn du eine Vorsorgevollmacht erteilst, kannst du die im Vorsorgefall notwendige gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Du selbst bestimmst also, welche Person deines Vertrauens als dein Vertreter handeln soll. Damit hast du Gelegenheit, eine im Betreuungsfall für dich handelnde bevollmächtigte Person deines Vertrauens zu bestimmen, die bei Entscheidungen viel eher deine individuellen Wünsche und Vorstellungen kennt und berücksichtigen wird.
Was regelt man in einer Vorsorgevollmacht?
Wichtige Bereiche sind alles rund um die Gesundheit und der Einzug in ein Pflegeheim. Zum Beispiel kann die bevollmächtigte Person die Befugnis erhalten, bei einer schweren Krankheit in wichtige Entscheidungen wie ärztliche Maßnahmen, medizinische Maßnahmen oder lebensverlängernde Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Dafür empfiehlt sich zusätzlich das Anfertigen einer ausführlichen Patientenverfügung.
Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft für den Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen zu geben, sollte sie von einem Notar beurkundet sein. Denke daran, sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Die weiterhin geltende Gültigkeit solltest du durch deine Unterschrift mit dem aktuellen Datum bestätigen.
Beim Verfassen sollte eine Bankvollmacht nicht vergessen werden, denn wer regelt alle deine finanziellen Dinge, wenn du das nicht mehr kannst? Beachte jedoch, dass viele Banken eigene Konto- und Depotvollmachten verlangen.
Während die Patientenverfügung allein deine Gesundheitsvorsorge, also medizinische Themen betrifft, kannst du in der Vorsorgevollmacht alle Angelegenheiten (z.B. auch Vermögensangelegenheiten) regeln. Deine Patientenverfügung richtet sich an Ärzte, Pflegepersonal, bevollmächtigte Personen und Betreuungsgerichte, die deinen geäußerten Willen zu beachten haben, deine Vorsorgevollmacht richtet sich allein an deinen Bevollmächtigten und berechtigt diesen, im Vorsorgefall deine Angelegenheiten zu besorgen.
Tipp Sinnvoll ist es, deine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Damit hast du die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen deines Vertrauens rechtlich in die Lage zu versetzen, den Festlegungen in deiner Patientenverfügung Nachdruck zu verleihen, diesen gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal Geltung zu verschaffen und deine Festlegungen gegebenenfalls auch durchzusetzen.
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Für den Ernstfall abgesichert
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Wer kann eine Betreuungsverfügung erteilen?
Jeder volljährige und geschäftsfähige Mensch kann eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Wer z.B. aufgrund einer Demenzerkrankung geschäftsunfähig ist, kann sie nicht erteilen. Zum Zeitpunkt der Erstellung darf also kein Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen.
Tipp Für den Fall, dass die bevollmächtigte Person stirbt oder selbst geschäftsunfähig wird, kann ein Ersatzbevollmächtigter benannt werden.
Auch junge Menschen sollten eine Vorsorgevollmacht errichten, weil jeder in die Situation geraten kann, in der andere für ihn handeln und entscheiden müssen. So kann z.B. ein Unfall zur Folge haben, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Nur solange der Betroffene minderjährig ist, können seine Eltern als gesetzliche Vertreter für ihn entscheiden. Nach Eintritt der Volljährigkeit endet jedoch das gesetzliche Vertretungsrecht der Eltern. Dann ist es sinnvoll, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Brich ein Tabu – und rede mit deinen Nächsten über Krankheit, Unfall und Tod: Wer sich deutlich äußert, lässt seine Liebsten nicht im Ungewissen! Dabei hilft dir unser Vorsorgeplaner mit Formularen, Checklisten und Ausfüllhilfen. Wenn der schlimmste aller Fälle eintritt, wissen deine Angehörigen zumindest, was du für diesen Fall willst und wie deine Meinung dazu ist.
Wie muss eine Vorsorgevollmacht formuliert sein?
Eine Vollmacht ist grundsätzlich mit der Unterschrift des Vollmachtgebers gültig und wirksam. Sie bedarf grundsätzlich keiner besonderen Form durch eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung.
Tipp »Grundsätzlich« bedeutet insbesondere im juristischen Bereich jedoch: Achtung, hier gibt es Ausnahmen und es lauern Fallstricke! Denn es gibt auch Fälle, in denen einen Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich ist – beispielsweise, wenn der Bevollmächtigte Immobilien verkaufen können soll, um deine Versorgung zu sichern. Dann muss die Vollmacht notariell beurkundet werden. Banken sind ein weiterer Spezialfall in diesem Zusammenhang. Sie akzeptieren Vollmachten oft nur auf ihren eigenen Vollmachtsformularen. Vorsorgevollmachten werden, wenn überhaupt, nur in notariell beurkundeter Form akzeptiert.
Eine Vollmacht kannst du jederzeit widerrufen – solange du geschäftsfähig bist! Hierzu musst du das dem Bevollmächtigten ausgehändigte Formular wieder zurückverlangen und am besten auch gleich vernichten.
In sechs Schritten zur Vorsorgevollmacht
Nimm dir für die Erstellung ausreichend Zeit, plane sorgfältig und gründlich. Dabei kannst du in folgenden Schritten vorgehen:
- Schritt 1 – Information und Beratung: Mach‘ dich schlau. Informiere dich umfassend. Befasse dich zunächst mit dem möglichen Inhalt und den Formalitäten.
- Schritt 2 – Zu regelnde Angelegenheiten: Überlege, welche Themen du unbedingt geregelt wissen willst, wenn du nicht mehr entscheidungsfähig bist (z.B. Vermögens- und Gesundheitsfragen, Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen). Erstelle eine Liste über diese Themen.
- Schritt 3 – Vertrauensperson: Überlege, welcher Person deines Vertrauens du die dir wichtigen Bereiche anvertrauen willst. Frage die betreffende Person, ob sie damit einverstanden ist, dass du ihr die Vollmacht erteilst. Wenn du keine Vertrauensperson hast, die für die Aufgabe geeignet ist, solltest du zunächst auf eine Vorsorgevollmacht verzichten und eine Betreuungsverfügung verfassen.
- Schritt 4 – Vorsorgevollmacht verfassen: Verfasse den ersten Entwurf. Dabei kannst du zunächst auf Textbausteine zu den wichtigsten Themen zurückgreifen. Prüfe dann, welche weiteren Angelegenheiten du deiner Vertrauensperson für den Fall der Fälle übertragen willst. Errichte dann die endgültige Fassung schriftlich, unterschreibe und gib Ort und Datum an.
- Schritt 5 - Aufbewahrung und Registrierung: Sorge dafür, dass du deine Vollmacht so aufbewahrst, dass der Bevollmächtigte im Bedarfsfall auf sie zugreifen kann und lass die Vollmacht registrieren.
- Schritt 6 – Vereinbarung zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem: Regle Einzelheiten zu deinen Wünschen zur Umsetzung der Vorsorgevollmacht in einer schriftlichen Vereinbarung mit deinem Bevollmächtigten.
Wo bewahrt man eine Vorsorgevollmacht auf?
Am besten verwahrst du die Unterlagen so, dass dein Bevollmächtigter im Ernstfall leicht an sie herankommt. Die Vollmacht könnte also an einem gut zugänglichen Ort aufbewahrt werden, beispielsweise in deine Schreibtischschublade oder einem dezidierten VorsorgeOrdner.
Du kannst auch deinem Bevollmächtigten das Original der Vollmacht gleich nach dem Verfassen überreichen. Oder du sie einer anderen Person zur treuhänderischen Verwahrung. Erst im Ernstfall händigt dann diese Person deinem Bevollmächtigten die Dokumente aus.
Die Vollmacht sollte zu deiner eigenen Sicherheit so erteilt werden, dass sie nur wirksam ist, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde besitzt und wenn er bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts für dich dem Geschäftspartner das Dokument im Original vorlegen kann.
Du kannst deine Vollmacht auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. So ist gewährleistet, dass ein Betreuungsgericht Kenntnis davon hat, dass es für dich eine Vorsorgevollmacht gibt. Registriert werden nur Name und Adresse von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, die Vollmacht selbst wird nicht hinterlegt. Kontaktdaten: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin, www.vorsorgeregister.de
Neu seit 2023: Auch Ärzte dürfen nun rund um die Uhr beim Vorsorgeregister Anfragen nach Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten stellen.
Voraussetzung ist, dass die Auskunft »für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist«. Die Regelung findet sich in § 78b Abs. 1 Bundesnotarordnung.
Fast 5,7 Millionen Vorsorgeverfügungen registrierte die Bundesnotarkammer Ende 2022 (Quelle). Geht man davon aus, dass Menschen mit zunehmendem Alter eher daran denken, Verfügungen für den Notfall zu treffen, so dürfte mindestens jeder zehnte Senior (und vielleicht bzw. hoffentlich auch Junior) seine Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt haben. Das sind erstaunlich viele angesichts der geringen Bekanntheit dieses Registers.
Widerspruch gegen Ehegattenvertretungsrecht kann hinterlegt werden
Seit Anfang 2023 gilt – für den Fall, dass keine sonstigen Verfügungen getroffen sind – vielfach das gegenseitige Notvertretungsrecht für Ehepartner im Fall einer medizinischen Notlage.
Mit der Reform des Betreuungsrechts wurden ab 1.1.2023 die Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten in Akut- oder Notsituationen verbessert, indem dem Ehegatten zeitlich begrenzt eine Möglichkeit eröffnet wird, den handlungsunfähigen Ehegatten in einer Krankheitssituation zu vertreten.
Tipp Wer von seinem Ehepartner nicht vertreten werden möchte, kann einen Widerspruch gegen das Ehegattenvertretungsrecht nach § 1358 BGB im Register zu Protokoll geben.
Wie viel kostet die Registrierung beim Vorsorgeregister?
Die Gebührenerhebung ist in der vom Bundesjustizministerium genehmigten »Vorsorgeregister-Gebührensatzung« geregelt. Die Gebühren fallen pro Registrierung an, unabhängig davon, ob du eine oder mehrere Vorsorgeangelegenheiten aufnehmen lässt. Die Änderung und Löschung einer Registrierung ist hingegen gebührenfrei. Die Registrierungsgebühr richtet sich danach,
- ob die Registrierung online oder per Post beantragt wird,
- ob die Abrechnung per Überweisung oder durch Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgt und
- nach der Zahl der benannten Vertrauenspersonen.
Eine Online-Registrierung kostet bei Zahlung per Lastschrift einmalig 20,50 Euro, für jede zusätzlich benannte Vertrauensperson fallen weitere 3,50 Euro an. Jahresgebühren werden nicht erhoben, auch Änderungen der Verfügungen sind kostenfrei.
10 wichtige Regeln für deine Vorsorgevollmacht
- Regel 1: Als Vollmachtgeber musst du unbeschränkt geschäftsfähig sein. Das heißt, du musst das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ferner darf keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit vorliegen.
- Regel 2: Wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestehen, empfiehlt es sich, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen.
- Regel 3: Grundsätzlich bedarf deine Vorsorgevollmacht keiner besonderen Form. Du solltest die Vollmacht aber unbedingt schriftlich abfassen, da nur eine schriftliche Vollmacht aussage- und beweiskräftig ist.
- Regel 4: Wenn du deinen Bevollmächtigten berechtigst, in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen, bedarf dies der Schriftform. Schriftform ist auch dann notwendig, wenn der Bevollmächtigte gegebenenfalls über deine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung oder über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Anbringung eines Bettgitters) in einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung entscheiden darf.
- Regel 5: Zwingend notwendig ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht, wenn diese sich auch auf die Vornahme von Grundstücksgeschäften erstrecken soll.
- Regel 6: Banken akzeptieren häufig nur ihre kontoeigenen Bank- und Kontovollmachten. Die Form dieser Vollmachten solltest du deshalb mit deiner Bank besprechen.
- Regel 7: Aus der Vollmacht müssen der Vollmachtgeber und der Bevollmächtigte (möglichst jeweils mit Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und aktueller Adresse) hervorgehen.
- Regel 8: Deine Vorsorgevollmacht sollte immer ausdrücklich bestimmte Bereiche aufführen. Nicht zu empfehlen ist eine »Generalvollmacht«, die eine »Vertretung in allen rechtlichen Bereichen« vorsieht und keine Bereiche einzeln aufführt.
- Regel 9: Vollmachtgeber und Bevollmächtigter sollten unter Angabe von Ort und Datum unterschreiben.
- Regel 10: Der Bevollmächtigte benötigt bei einer schriftlich erteilten Vollmacht das Original der Vollmacht, wenn er für dich handeln soll. Am einfachsten ist es deshalb, dem Bevollmächtigten das Original auszuhändigen. Dann musst du mit ihm vereinbaren, unter welchen Bedingungen er tätig werden darf.