Pflegegradrechner
Selbstständig
Die Person kann die Aktivität ohne Hilfe durch andere Personen ausführen. Das Benutzen von Hilfsmitteln spielt dabei keine Rolle. Auch nicht, ob die Handlung erschwert oder verlangsamt ausgeführt wird. Es kommt alleine darauf an, dass keine Hilfe durch eine andere Person dafür notwendig ist. Nur vereinzelt oder vorübergehend auftauchende Beeinträchtigungen sind zu vernachlässigen.
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Überwiegend selbstständig
Die Person kann die Aktivität größtenteils alleine ausführen. Die andere Person übernimmt nur einen mäßigen bzw. geringen Aufwand. Folgende Hilfestellungen fallen hierunter:
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- Zurechtlegen und Richten von Gegenständen
- Aufforderung zur Aktivität
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- Kontrolle der Aktivität und teilweise Beobachtung bei der Ausführung
- Punktuelle Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität
- Anwesenheit aus Sicherheitsgründen wie z.B. zur Sturzprophylaxe
Überwiegend unselbstständig
Die Person kann die Aktivität nur zu einem kleinen Anteil alleine ausführen. Eine Beteiligung an der Handlung ist noch möglich. Die andere Person muss ständig anleiten, motivieren und oder Teilschritte übernehmen. Folgende Hilfestellungen fallen hierunter:
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- Ständige Motivation
- Ständige Anleitung
- Ständige Beaufsichtigung und Kontrolle
- Übernahme erheblicher Teilschritt
Unselbstständig
Die Person kann die Aktivität nicht alleine ausführen. Eine Beteiligung an der Handlung ist nicht möglich. Die andere Person muss alle Handlungen übernehmen.
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Vorhanden / Unbeeinträchtigt
Die Fähigkeit ist ohne nennenswerte Beeinträchtigung vorhanden.
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Größtenteils vorhanden
Die Fähigkeit ist die meiste Zeit in den meisten Situationen vorhanden. Allerdings bestehen Schwierigkeiten bei komplexeren Anforderungen.
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In geringem Maß vorhanden
Die Fähigkeit ist massiv beeinträchtigt, aber noch vorhanden. D.h. die Schwierigkeiten bestehen während der meisten Situationen. Nur geringe Anforderungen können bewältigt werden.
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Nicht vorhanden
Die Fähigkeit ist so gut wie nicht mehr vorhanden.
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Selten
Ein- bis dreimal in 2 Wochen
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Häufig
Zweimal bis mehrmals wöchentlich, nicht täglich
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Entfällt / Selbstständig
Die Person kann die Aktivität ohne Hilfe durch andere Personen ausführen. Das Benutzen von Hilfsmitteln spielt dabei keine Rolle. Auch nicht, ob die Handlung erschwert oder verlangsamt ausgeführt wird. Es kommt alleine darauf an, dass keine Hilfe durch eine andere Person dafür notwendig ist. Nur vereinzelt oder vorübergehend auftauchende Beeinträchtigungen sind zu vernachlässigen.
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Überwiegend selbstständig
Die Person kann die Aktivität größtenteils alleine ausführen. Die andere Person übernimmt nur einen mäßigen bzw. geringen Aufwand. Folgende Hilfestellungen fallen hierunter:
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- Zurechtlegen und Richten von Gegenständen
- Aufforderung zur Aktivität
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- Kontrolle der Aktivität und teilweise Beobachtung bei der Ausführung
- Punktuelle Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität
- Anwesenheit aus Sicherheitsgründen wie z.B. zur Sturzprophylaxe
Überwiegend unselbstständig
Die Person kann die Aktivität nur zu einem kleinen Anteil alleine ausführen. Eine Beteiligung an der Handlung ist noch möglich. Die andere Person muss ständig anleiten, motivieren und oder Teilschritte übernehmen. Folgende Hilfestellungen fallen hierunter:
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- Ständige Motivation
- Ständige Anleitung
- Ständige Beaufsichtigung und Kontrolle
- Übernahme erheblicher Teilschritt
Unselbstständig
Die Person kann die Aktivität nicht alleine ausführen. Eine Beteiligung an der Handlung ist nicht möglich. Die andere Person muss alle Handlungen übernehmen.
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Selbstständig
Die Person kann die Aktivität ohne Hilfe durch andere Personen ausführen. Das Benutzen von Hilfsmitteln spielt dabei keine Rolle. Auch nicht, ob die Handlung erschwert oder verlangsamt ausgeführt wird. Es kommt alleine darauf an, dass keine Hilfe durch eine andere Person dafür notwendig ist. Nur vereinzelt oder vorübergehend auftauchende Beeinträchtigungen sind zu vernachlässigen.
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Überwiegend selbstständig
Die Person kann die Aktivität größtenteils alleine ausführen. Die andere Person übernimmt nur einen mäßigen bzw. geringen Aufwand. Folgende Hilfestellungen fallen hierunter:
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- Zurechtlegen und Richten von Gegenständen
- Aufforderung zur Aktivität
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- Kontrolle der Aktivität und teilweise Beobachtung bei der Ausführung
- Punktuelle Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität
- Anwesenheit aus Sicherheitsgründen wie z.B. zur Sturzprophylaxe
Überwiegend unselbstständig
Die Person kann die Aktivität nur zu einem kleinen Anteil alleine ausführen. Eine Beteiligung an der Handlung ist noch möglich. Die andere Person muss ständig anleiten, motivieren und oder Teilschritte übernehmen. Folgende Hilfestellungen fallen hierunter:
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- Ständige Motivation
- Ständige Anleitung
- Ständige Beaufsichtigung und Kontrolle
- Übernahme erheblicher Teilschritt
Unselbstständig
Die Person kann die Aktivität nicht alleine ausführen. Eine Beteiligung an der Handlung ist nicht möglich. Die andere Person muss alle Handlungen übernehmen.
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Selbstständig
Die Person kann die Vorschriften selbstständig einhalten. Das Bereitstellen der Diät reicht aus.
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Überwiegend selbstständig
Das alleinige Bereitstellen der Diät reicht nicht aus. Erinnerung und Anleitung sind notwendig. Maximal einmal am Tag sind darüber hinausgehende Eingriffe notwendig.
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Überwiegend unselbstständig
Das alleinige Bereitstellen der Diät reicht nicht aus. Meistens sind Erinnerung und Anleitung notwendig. Mehrmals am Tag sind darüber hinausgehende Eingriffe notwendig.
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Unselbstständig
Es wird immer eine Anleitung, Beaufsichtigung benötigt. Die Diät muss immer bereitgestellt werden. Darüber hinaus muss fast immer eingegriffen werden.
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Haftungsausschluss
Der Pflegegradrechner berechnet aufgrund der Eintragungen im Rahmen einer Selbsteinschätzung der Ressourcen einen möglichen Pflegegrad. Diese Berechnung soll der Orientierung zum aktuellen Pflegebedarf dienen. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des errechneten Pflegegrades durch die Pflegeversicherung besteht nicht. Für die Vergabe eines Pflegegrades ist ausschließlich die Bewertung des Pflegegutachters des MDK oder der privaten Pflegeversicherung maßgeblich.
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entfällt / selbstständig
überwiegend unselbstständig
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unselbstständig
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