Anlage Energetische Maßnahmen

Damit sich Eigentümer älterer selbst genutzter Immobilien für energieeffiziente Modernisierungen entscheiden, bekommen sie unter bestimmten Voraussetzungen für einen Teil der Aufwendungen eine Steuerermäßigung. Das bedeutet: Wie beim Abzug von Handwerkerleistungen können sie einen Teil der Ausgaben direkt von der Steuerschuld abziehen.

Leider können wir ab der Steuererklärung 2024 keine ausfüllbare PDFs mehr anbieten.

Ausfüllbare PDFs für die Steuererklärung gibt es aber weiterhin kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung.

Einfacher geht es ohnehin mit einer Software für die Steuererklärung → mehr Informationen zur SteuerSparErklärung.

Möchten Sie die Steuervergünstigung für selbst genutztes Wohneigentum in Anspruch nehmen, müssen Sie dazu die Anlage Energetische Maßnahmen zur Steuererklärung bearbeiten und Angaben zu den Aufwendungen für die durchgeführten Maßnahmen machen. Das Formular ist recht übersichtlich aufgebaut.

Bei einem mindestens zehn Jahre alten Gebäude sinkt die Steuer um 20 % der Kosten für eine energetische Sanierung, maximal 40.000,– € verteilt auf drei Jahre.

Gefördert werden energetische Sanierungen wie die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern oder eine neue Heizung, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde bzw. wird und die vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sind.