Abschnitt R 12.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → III. – Finanzgerichtsverfahren
Abschnitt R 12.2 DA-KG – Erledigungserklärung
1Nur eine Erledigungserklärung, die von allen Beteiligten abgegeben wird, beendet den Rechtsstreit ohne eine Entscheidung des Gerichts. 2Eine Erledigungserklärung ist auch erforderlich, wenn die Familienkasse die begehrte Änderung des Verwaltungsakts vorgenommen hat.