Abschnitt A 4.3.3 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

A 4 – Kindergeldanspruch für Ausländer → A 4.3 – Kindergeldberechtigende Aufenthaltstitel und Beschäftigungsduldung

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 4.3.3 DA-KG – Blaue Karte EU, ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte

1Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind gem. § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG kindergeldberechtigt, wenn ihnen eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte erteilt wurde, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat oder diese erlaubt. 2Hat der Aufenthaltstitel zu einer Erwerbstätigkeit von weniger als sechs Monaten berechtigt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. 3Die Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt wird. 4Eine ICT-Karte (§ 19 AufenthG) ist auf höchstens drei Jahre befristet. 5Eine Mobiler-ICT-Karte (§ 19b AufenthG) ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der im Falle eines Transferaufenthalts von mehr als 90 Tagen erteilt werden kann.