Abschnitt A 4.3.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

A 4 – Kindergeldanspruch für Ausländer → A 4.3 – Kindergeldberechtigende Aufenthaltstitel und Beschäftigungsduldung

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 4.3.2 DA-KG – Beschäftigungsduldung

1Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind gem. § 62 Abs. 2 Nr. 5 EStG kindergeldberechtigt, wenn ihnen eine Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG i. V. m. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt wurde. 2Die Beschäftigungsduldung ist i. d. R. auf 30 Monate befristet.