Abschnitt A 4.3.1 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

A 4 – Kindergeldanspruch für Ausländer → A 4.3 – Kindergeldberechtigende Aufenthaltstitel und Beschäftigungsduldung

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 4.3.1 DA-KG – Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

1Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG kindergeldberechtigt, wenn ihnen eine Niederlassungserlaubnis z. B. nach den §§ 9, 18c Abs. 1, 26 Abs. 3 oder 4, 28 Abs. 2 AufenthG oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a AufenthG erteilt wurde. 2Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristet gültig.