Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Bundesrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
Abschnitt 1 | |
Allgemeiner Teil | |
Ziel des Gesetzes | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe | 4 |
Positive Maßnahmen | 5 |
Abschnitt 2 | |
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung | |
Unterabschnitt 1 | |
Verbot der Benachteiligung | |
Persönlicher Anwendungsbereich | 6 |
Benachteiligungsverbot | 7 |
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen | 8 |
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung | 9 |
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters | 10 |
Unterabschnitt 2 | |
Organisationspflichten des Arbeitgebers | |
Ausschreibung | 11 |
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers | 12 |
Unterabschnitt 3 | |
Rechte der Beschäftigten | |
Beschwerderecht | 13 |
Leistungsverweigerungsrecht | 14 |
Entschädigung und Schadensersatz | 15 |
Maßregelungsverbot | 16 |
Unterabschnitt 4 | |
Ergänzende Vorschriften | |
Soziale Verantwortung der Beteiligten | 17 |
Mitgliedschaft in Vereinigungen | 18 |
Abschnitt 3 | |
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr | |
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot | 19 |
Zulässige unterschiedliche Behandlung | 20 |
Ansprüche | 21 |
Abschnitt 4 | |
Rechtsschutz | |
Beweislast | 22 |
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände | 23 |
Abschnitt 5 | |
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse | |
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse | 24 |
Abschnitt 6 | |
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung | |
Antidiskriminierungsstelle des Bundes | 25 |
Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen | 26 |
Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung | 26a |
Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung | 26b |
Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid | 26c |
Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung | 26d |
Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung | 26e |
Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung | 26f |
Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen | 26g |
Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung | 26h |
Berufsbeschränkung | 26i |
Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes | 27 |
Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes | 28 |
Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen | 29 |
Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes | 30 |
Abschnitt 7 | |
Schlussvorschriften | |
Unabdingbarkeit | 31 |
Schlussbestimmung | 32 |
Übergangsbestimmungen | 33 |
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897)