Finanzämter in Deutschland
In Deutschland verteilen sich auf die 16 Bundesländer insgesamt 542 Finanzämter. Welches für dich und deine Steuererklärung zuständig ist, kannst du in unserer Liste herausfinden.
INHALT
- Wo gibt man die Steuererklärung ab?
- Finanzamt bei Verheirateten mit mehreren Wohnsitzen
- Zuständiges Finanzamt nach einem Umzug
- Umzug zwischen Eingang des Steuerbescheides und Einspruchs-Einlegung
- Zuständiges Finanzamt nach einer Trennung
- Zuständiges Finanzamt für Rentner und Rentnerinnen, die im Ausland leben
- Zuständiges Finanzamt bei Selbstständigkeit
Wo gibt man die Steuererklärung ab?
Deine Steuererklärung gibst du bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk du zum Zeitpunkt der Abgabe wohnst. Man spricht deshalb auch vom sogenannten »Wohnsitzfinanzamt«. Wie so oft, gibt es aber auch hier Ausnahmen. Diese erklären wir dir gleich.
- Finanzämter in Baden-Württemberg
- Finanzämter in Bayern
- Finanzämter in Berlin
- Finanzämter in Brandenburg
- Finanzämter in Bremen
- Finanzämter in Hamburg
- Finanzämter in Hessen
- Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern
- Finanzämter in Niedersachsen
- Finanzämter in Nordrhein-Westfalen
- Finanzämter in Rheinland-Pfalz
- Finanzämter in Saarland
- Finanzämter in Sachsen
- Finanzämter in Sachsen-Anhalt
- Finanzämter in Schleswig-Holstein
- Finanzämter in Thüringen
Finanzamt bei Verheirateten mit mehreren Wohnsitzen
Wenn du mehrere Wohnsitze hast, kommt es darauf an, ob du verheiratet bist oder nicht:
- Bei Verheirateten ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich das Ehepaar hauptsächlich aufhält – unabhängig davon, ob eine Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung gewählt wurde.
- Bei unverheirateten Paaren dagegen zählt der Wohnsitz, an dem du dich vorwiegend aufhältst. Das kann also auch der Zweitwohnsitz sein.
Zuständiges Finanzamt nach einem Umzug
Wenn du gerade umgezogen bist, gibst du deine Steuererklärung beim Finanzamt deines neuen Wohnsitzes ab. Bei einem Umzug nach der Abgabe deiner Steuererklärung oder nachdem du Einspruch gegen deinen Steuerbescheid eingelegt hast, ist ebenfalls das Finanzamt an deinem neuen Wohnsitz für dich zuständig – und zwar ab dem Zeitpunkt, in dem das alte oder neue Finanzamt von deinem Umzug erfährt.
Tipp Manchmal ist es aber praktischer, wenn dein bisheriges Finanzamt die Sache zu Ende bringt, zum Beispiel bei einem Einspruch. Der Sachbearbeiter in deinem »alten« Finanzamt ist dann mit dem Fall bereits vertraut, das beschleunigt das Verfahren oft.
Dass sich das bisherige Finanzamt noch um dein Anliegen kümmert, ist nach § 26 der Abgabenordnung möglich. Voraussetzung: Das neue Finanzamt stimmt zu und das Vorgehen macht das verfahren einfacher. Normalerweise wirst du dann vom Finanzamt gebeten, dich diesbezüglich zu äußern. Einen wirklichen Einfluss darauf, welches Finanzamt die Bearbeitung deiner Steuererklärung übernimmt, hast du allerdings nicht.
Umzug zwischen Eingang des Steuerbescheides und Einspruchs-Einlegung
Du ziehst um, nachdem du deinen Steuerbescheid erhalten, aber noch bevor du Einspruch eingelegt hast? Dann schick das Einspruchsschreiben an dein vorheriges Finanzamt, welches den Steuerbescheid erlassen hat, und schreib am besten auch gleich deine neue Adresse dazu. Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, den Einspruch bei deinem neuen Finanzamt einzulegen, raten wir davon ab. Denn das neue Finanzamt muss dem alten dein Einspruchsschreiben innerhalb der Einspruchsfrist übermitteln. Stell dir vor, du legst erst am letzten Tag der Frist Einspruch ein, dein Schreiben kommt aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bei deinem bisherigen Finanzamt an: Dann hast du die Einspruchsfrist versäumt.
In diesem Fall ist zwar noch ein sogenannter » Antrag auf Wiedereinsetzung« möglich, der macht aber Arbeit und die Erfolgsaussichten sind ungewiss. Um Streit mit dem Finanzamt zu vermeiden, legst du also am besten gleich bei deinem alten Finanzamt Einspruch ein. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Zuständiges Finanzamt nach einer Trennung
Auch wenn Ehepartner sich trennen, können sie sich noch für das Jahr der Trennung zusammen veranlagen lassen (§ 26 Abs. 1 Satz 1 EStG). Das bisher zuständige Finanzamt ist auch noch für das Kalenderjahr der Trennung zuständig, wenn zumindest ein Ehepartner im Bezirk des bisherigen Finanzamtes wohnen bleibt. Ziehen beide Ehepartner um, ist das Finanzamt des Ehepartners zuständig, das sich zuerst mit der Steuererklärung befasst hat. Wählen die Ehepartner die Einzelveranlagung, kann jeder seine Steuererklärung bei seinem Wohnsitzfinanzamt abgeben.
Zuständiges Finanzamt für Rentner und Rentnerinnen, die im Ausland leben
Für Rentner und Rentnerinnen, die im Ausland leben und eine deutsche gesetzliche Rente beziehen, ist in den meisten Fällen das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Einzelheiten dazu findest du im Beitrag Als Rentner im Ausland leben: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?.
Zuständiges Finanzamt bei Selbstständigkeit
Für die Steuererklärungen von Selbstständigen können verschiedene Finanzämter zuständig sein:
Das Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Selbstständige seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hier wird die Einkommensteuer festgesetzt.
Das Betriebsstättenfinanzamt (manchmal liest man auch »Betriebsfinanzamt«) ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte des Unternehmens befindet. Beim Betriebsstättenfinanzamt ist die Lohnsteueranmeldung einzureichen und die Lohnsteuer abzuführen. Auch für die Umsatzsteuer und die Umsatzsteuervoranmeldung ist das Betriebsstättenfinanzamt zuständig.
Tipp In größeren Städten gibt es oft mehrere Finanzämter, zum Beispiel in Mannheim (wo dieser Text entstanden ist) das Finanzamt »Mannheim Stadt« und das Finanzamt »Mannheim Neckarstadt«. In diesen Fällen gilt: Das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der Firmensitz befindet oder in dessen Bezirk der Selbstständige als Freiberufler vorwiegend tätig ist, ist (auch) für die Einkommensteuererklärung des Selbstständigen zuständig.
Auch der Sitz der Geschäftsleitung kann ausschlaggebend sein für die Zuständigkeit eines bestimmten Finanzamts: Bei gewerblichen Betrieben mit Geschäftsleitung in Deutschland ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Das gilt auch für die Festsetzung der Körperschaftsteuer, die zum Beispiel auch bei einem Verein anfallen kann.
Wenn mehrere Finanzämter für die verschiedenen Steuerarten zuständig sein können, kann die Zuständigkeit auf ein einziges Finanzamt übertragen und dort gebündelt werden. Der Unternehmer muss diesem Vorhaben zustimmen – auch ein Schweigen heißt hier Zustimmung!
Das Verfahren heißt »Zuständigkeitsvereinbarung« und ist in § 27 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Dort heißt es:
Im Einvernehmen mit der Finanzbehörde, die nach den Vorschriften der Steuergesetze örtlich zuständig ist, kann eine andere Finanzbehörde die Besteuerung übernehmen, wenn die betroffene Person zustimmt. Eine der Finanzbehörden nach Satz 1 kann die betroffene Person auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist die Zustimmung zu erklären. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die betroffene Person nicht innerhalb dieser Frist widerspricht. Die betroffene Person ist auf die Wirkung ihres Schweigens ausdrücklich hinzuweisen.
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