Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern
Auch in den Finanzämtern wird es jetzt besinnlich und friedlich.

Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern

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Auch in den Finanzämtern wird es jetzt besinnlich und friedlich: Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben die meisten Steuerpflichtigen von Mahnungen, Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden verschont.

Viele Finanzämter halten auch 2024 den schon traditionellen Weihnachtsfrieden ein: Bis zum 31.12.2024 verzichten die Finanzbeamten auf Maßnahmen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein könnten.

Bisher liegen uns zum Weihnachtsfrieden Informationen aus den folgenden Bundesländern vor:

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: Weihnachtsfrieden ab 17.12.2024

Die Finanzämter verzichten rund um die Feiertage auf belastende Maßnahmen. »Wir möchten den Menschen in Nordrhein-Westfalen eine ruhige und unbeschwerte Weihnachtszeit ermöglichen«, sagt Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen setzt auch in diesem Jahr auf die bewährte Tradition des Weihnachtsfriedens: Vom 17. bis zum 31. Dezember 2024 verzichten die Finanzämter des Landes auf belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder unangekündigte Betriebsprüfungen.

»Die Herausforderungen unserer Zeit, ob wirtschaftlich oder gesellschaftlich, betreffen uns alle und fordern Zusammenhalt. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesen Tagen Raum für das Wesentliche schaffen: das Miteinander«, erklärt Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk. »Die Finanzverwaltung trägt mit dem Weihnachtsfrieden das bei, was sie kann, um den Menschen in unserem Land diesen Raum für Besinnlichkeit und Frieden zu geben.«

Der Weihnachtsfrieden bedeutet, dass während dieser Zeit grundsätzlich keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen auf den Weg gebracht und Prüfberichte nicht versendet werden. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.

Steuerbescheide hingegen werden weiterhin verschickt – insbesondere, um Steuererstattungen zügig auszuzahlen und finanzielle Entlastung zu ermöglichen. Auch Mahnungen werden in dieser Zeit nicht zurückgehalten.

»Unser Weihnachtsfrieden ist mehr als eine Tradition: Er ist ein Ausdruck von Respekt und Mitgefühl«, so Optendrenk. »Ich bin überzeugt, dass beides Kernkompetenzen einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung sind – das ganze Jahr über, aber natürlich ganz besonders jetzt in der Weihnachtszeit.«

(Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 13.12.2024)

Finanzämter in Hessen: Weihnachtsfrieden ab 20.12.2024

Die 28 hessischen Finanzämter achten auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden: Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Steuerverwaltung vom 20. bis 31. Dezember 2024 mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen absieht, um dem besonderen Charakter der Feiertage Rechnung zu tragen.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

»Das Jahr 2024 war global und national von zahlreichen Unsicherheiten geprägt. Leider brachte es eine Fortsetzung von weltweiten Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen mit sich und all die damit verbundenen Auswirkungen und Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft, für Europa, Deutschland und nicht zuletzt Hessen. Umso wichtiger ist es für die kommenden Festtage, innehalten zu können und die Hoffnung auf Frieden nicht aufzugeben.«

»Persönlich bin ich sehr dankbar dafür, dass wir in Deutschland und Hessen in Frieden und Freiheit leben können. Der Blick in die Welt zeigt, dass dies keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist. Die nahenden Feiertage möchte ich zudem dafür nutzen, allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern herzlich zu danken: Ihre Beiträge ermöglichen den Erhalt eines stabilen Gemeinwesens sowie zielgerichtete Investitionen in Bildung, Sicherheit und Hessens Wirtschaft. Der Weihnachtsfrieden unserer Finanzämter soll für die Hessinnen und Hessen zu unbeschwerten Festtagen beitragen.«

Alle 28 hessischen Finanzämter sehen bis auf Ausnahmefälle für die Zeit vom 20. bis 31. Dezember davon ab, für die Bürgerinnen und Bürger belastende Maßnahmen zu ergreifen. Sie werden:

  • keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,

  • Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,

  • Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,

  • Vollstreckungshandlungen unterlassen,

  • keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und

  • in Steuer- und Bußgeldverfahren die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem oder der Steuerpflichtigen nicht bekannt geben, Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen, keine Bußgeldbescheide zustellen und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

(Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 13.12.2024)

Finanzämter in Bayern: Weihnachtsfrieden ab 20.12.2024

»Als Finanzministerium sind wir unter anderem für die bayerischen Finanzämter zuständig, als Heimatministerium für Traditionen und Brauchtum. Beide Themenbereiche lassen sich gut miteinander verbinden: Unsere Finanzämter bewahren auch in diesem Jahr die altbewährte Tradition des »Weihnachtsfriedens» und belasten unsere Bürgerinnen und Bürger nicht mit Maßnahmen, die in der bevorstehenden besinnlichen und festlichen Zeit als unpassend empfunden werden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Liebsten«, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung sehen in der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Die Finanzämter werden während dieser Zeit beispielweise keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Vereinzelte Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Steuerbescheide werden weiterhin versandt.

(Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 386 vom 13.12.2024)

Finanzämter in Thüringen: Weihnachtsfrieden ab 20.12.2024

Die Thüringer Finanzämter wahren an den Tagen vom 20. Dezember bis zum 27. Dezember 2024 den sogenannten »Weihnachtsfrieden«.

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: Es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden in der Zeit des »Weihnachtsfriedens« versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Am 23. und 30. Dezember sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Online-Portal »Mein ELSTER« (elster.de) jederzeit genutzt werden.

Dem Finanzamt können weitere Informationen und Unterlagen auch elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (elster.de/finanzamt) übermittelt werden.

Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 gelten wieder die üblichen Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter finanzamt.thueringen.de/standort nachgelesen werden.

(Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 13.12.2024)

Finanzämter in Rheinland-Pfalz: Weihnachtsfrieden ab 23.12.2024

»Traditionell werden die rheinland-pfälzischen Finanzämter auch in diesem Jahr den sogenannten `Weihnachtsfrieden` wahren. Die Steuerzahlenden werden dabei in der Zeit zwischen den Jahren von belastenden Maßnahmen der Steuerverwaltung bewusst verschont«, teilt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen heute mit.

Demzufolge werden in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Betriebsprüfungen von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern angeordnet oder durchgeführt.

»In der Zeit um Weihnachten herum ist es wichtig, zur Ruhe kommen zu können. Die Bürgerinnen und Bürger sollen diese besinnlichen Tage im Kreis Ihrer Lieben einfach genießen können. Steuererstattungen hingegen sind gute Nachrichten und werden selbstverständlich nicht verzögert«, sagt die Ministerin.

Der Weihnachtsfrieden ist eine langjährige, bewährte und bürgerfreundliche Tradition der Finanzverwaltung. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuer-bescheide werden wie im Vorjahr auch während des Weihnachtsfriedens versandt, denn dabei ist keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich. Ebenso werden die maschinell erstellten Mahnungen nicht aufgeschoben.

(Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 18.12.2024)

Ihr Bundesland ist nicht dabei? Keine Sorge – erfahrungsgemäß schließen sich (fast) alle Finanzämter dem Weihnachtsfrieden an!

(MB)

 

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