Steuererklärung: Auch für Auszubildende ein wichtiges Thema!
-
Für viele Auszubildende hat gerade das erste Ausbildungsjahr begonnen. Gehörst Du auch dazu? Dann gib dem Finanzamt nicht mehr von Deinem Lohn ab als unbedingt nötig! Bei uns erfährst Du, wie Du mit kleinen und größeren Ausgaben (die Du bestimmt hast) Deine Steuern drücken kannst.
Auf Deiner Lohnabrechnung steht unten weniger als oben – warum? Und wie kannst Du Dir das Geld zurückholen? Das erklären wir Dir auf unserem Portal SteuerHelden.
Steuererklärung für Auszubildende: Auch bei niedrigem Lohn interessant!
Auch wenn Du nur ganz wenig verdienst, solltest Du das mal durchlesen: Als Azubi verdienst Du noch nicht viel Geld. Vielleicht ist es sogar so wenig, dass gar keine Lohnsteuer einbehalten wird (das siehst Du auf Deiner Lohnabrechnung), sondern nur die Sozialabgaben – also die Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Trotzdem kannst Du Dir vom Finanzamt Geld zurückholen!
Das geht mit einer Steuererklärung. Die machst Du jedes Jahr bis Ende Juli und gibst darin Deine Einnahmen und bestimmte Ausgaben aus dem vergangenen Jahr an. 2021 machst Du also Deine Steuererklärung für das Jahr 2020 (Du hast also noch ein bisschen Zeit, Dich mit dem Thema vertraut zu machen).
Wenn Deine Ausgaben (das Finanzamt nennt sie Werbungskosten) höher sind als Deine Einnahmen, machst Du eine Verlustfeststellung, das ist eine spezielle Art der Steuererklärung.
Steuererklärung: Gar nicht so kompliziert!
Das ist ziemlich einfach, lass Dich von den Fachbegriffen bitte nicht abschrecken – ohne geht es leider nicht, aber wir erklären sie Dir!
SteuerHelden: Diese Punkte sind für Dich als Azubi beim Thema Steuererklärung wichtig
-
Art der Ausbildung
-
Werbungskosten und Sonderausgaben: Was ist das?
-
Steuererklärung für Azubis (auf unserem Portal haben wir unter anderem eine kostenlose Steuer-Software für Dich)
-
Steuererklärung bei Minderjährigen
-
Mit welchen Kosten sparst Du Steuern
-
...und ein paar Tipps für Deine Eltern haben wir auch noch.
(MB)