Lohnsteuer-Anmeldung

Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb festangestellte Mitarbeiter, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, monatlich, vierteljährlich oder jährlich die von Ihnen abzuführende Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden. Für die Anmeldung nutzen Sie den amtlichen Vordruck Lohnsteuer-Anmeldung.

 

Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.

Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

    

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Steuertipps für Selbstständige: Hier bleibt keine Steuerfrage offen!

 

Der SteuerBerater für Selbstständige ist Ihr aktueller und finanzamtssicherer Begleiter durch das Steuerjahr für den betrieblichen und privaten Bereich:

  • Sie wissen, wann Sie während des Jahres aktiv werden müssen, um sich Steuervorteile zu sichern.

  • Sie erfüllen alle Ihre steuerlichen Pflichten von EÜR über Umsatzsteuererklärung bis hin zur Einkommensteuererklärung und sparen dabei Steuern.

  • Sie schauen bei der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten auch über den Tellerrand, z.B. in die Kranken- und Rentenversicherung.

 

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