Härtefallhilfen für Privathaushalte beantragen: Eine weitere Entlastung bei den Energiepreisen
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Da die Gas- und Wärmepreisbremse (GWPB) nur für den Bezug von Gas- und Fernwärme gilt, haben sich Bund und Länder auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte geeinigt, die von nicht leistungsgebundenen Energieträgern versorgt werden. Somit können auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl, Heizpellets, Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, mit einem direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro entlastet werden.
Die finanzielle Unterstützung der Haushalte soll – analog zur GWPB – rückwirkend für das Jahr 2022 erfolgen, sofern die Haushalte durch die Energiekrise von einer besonders starken Preissteigerung betroffen sind. Dies ist der Fall, wenn sich das Preisniveau im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt hat. Für den Vergleich werden die Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021 (»Referenzpreis«) betrachtet. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger wurden gemeinsam von Bund und Ländern ermittelt und lauten wie folgt:
Heizöl: |
0,71 €/l (inkl. USt) |
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Flüssiggas: |
0,57 €/l (inkl. USt) |
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Holzpellets: |
0,24 €/kg (inkl. USt) |
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Holzhackschnitzel: |
0,11 €/kg (inkl. USt) |
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Holzbriketts: |
0,28 €/kg (inkl. USt) |
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Scheitholz: |
85,– €/Raummeter (inkl. USt) |
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Kohle/Koks: |
0,36 €/kg (inkl. USt) |
Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80% erstattet. Die Bagatellgrenze für einen Erstattungsbetrag liegt bei 100 Euro pro Haushalt. Bei Antragstellung durch einen Zentralantragsteller ab 10 Haushalten (z.B. Vermieter für mehrere Haushalte) beträgt die Mindesterstattungsgrenze insgesamt 1.000 Euro.
Berlin macht eine Ausnahme. Dort genügt es, wenn die Kosten um 70% (Faktor 1,7) höher lagen – und nicht doppelt so hoch – im Vergleich zum Referenzpreis des Jahres 2021. Die Referenzpreise hat Berlin selbst festgelegt. Dort liegt der Referenzpreis für Flüssiggas bei 0,58 €/l (inkl. USt) und für Kohle bei 0,10 €/kg (inkl. USt).
Wer wird durch die Härtefallhilfen entlastet?
Durch die Härtefallhilfe werden nicht nur Eigentümer von Heizungsanlagen entlastet. Sie kommt auch Mietern, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leistungsgebundenen Energieträgern beheizt werden, zugute.
Antragstellung
Wenn Sie Eigentümer sind, gelten Sie als Direktantragsteller und können selbst die Hilfe beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder einer WEG betrieben wird bzw. werden, sind die Vermieter bzw. diese WEG antragsberechtigt. Als Vermieter müssen Sie bei der Antragstellung erklären, dass Sie die erhaltene Förderung an Ihre Mieter weiterleiten. Als Mieter müssen Sie für die Antragstellung nicht selbst tätig werden.
Das Antragsverfahren erfolgt digital unter Nutzung der Online-Plattform des jeweiligen Landes. Für die digitale Antragstellung wurde von Hamburg ein Online-Portal aufgebaut, dass von insgesamt 13 Bundesländern zur digitalen Antragstellung genutzt wird. Das sind: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
Berlin, Bayern und NRW zählen zu den Bundesländern, für die eigene Antragsplattformen zu nutzen sind.
Das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg finden Sie auf serviceportal.hamburg.de
Das Antragsportal für Berlin steht bis zum 20.10.2023 zur Verfügung und ist auf der Seite der Investmentbank Berlin aufrufbar. Die Antragsstellung soll ab dem 28.6.2023 möglich sein.
Das Antragsportal für Bayern ist voraussichtlich ab 15. Mai 2023 auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familien, Arbeit und Soziales zu finden. Für die Übermittlung des Antrags wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt.
Das Antragsportal für NRW soll ab Mitte Mai 2023 beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Um den Antrag übermitteln zu können, wird eine bund.ID oder ein ELSTER-Zertifikat benötigt.
Erforderliche Unterlagen
Um den Zuschuss erhalten zu können, müssen Sie im Antragsverfahren in der Regel folgende Nachweise erbringen:
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Rechnungen mit einem Lieferdatum aus dem Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.12.2022,
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Kontoauszüge und/oder Belege zu den Zahlungen,
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strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden über Antragsvoraussetzungen.
Ausnahmen
Hinsichtlich des Lieferdatums der Brennstoffe gibt es bei vereinzelten Bundesländern Ausnahmen von den bundesweiten Voraussetzungen:
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern: Wenn Sie nachweisen können, dass die Bestellung zwischen dem 1.1. und dem 1.12.2022 getätigt wurde und die Lieferung bis spätestens 31.3.2023 erfolgt ist, kommt das Bestelldatum zum Tragen.
Hessen: Auch in Hessen wird auf das Bestelldatum abgestellt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bestellung zwischen dem 1.1. und 1.12.2022 aufgegeben wurde. Eine erst später erfolgte Lieferung ist für die Berücksichtigung nicht von Bedeutung.
Berlin: Eine Rechnung mit Datum vom 1.1. bis 31.12.2022 (statt 1.12.2022) darf eingereicht werden, wenn die Rechnung per Überweisung beglichen wurde und die Bestellung sowie die Lieferung im Jahr 2022 erfolgt ist.
Berechnung der Förderhöhe
Berechnungsformel:
Zuschuss = 0,8 × (Rechnungsbetrag 2022 - 2 × Referenzpreis × Bestellmenge)
Beispiel:
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Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 €/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 €/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 432 Euro (80% von (3.000 × 1,6) - 2 × (3.000 × 0,71)).
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Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 €/kg zahlen. Somit ergibt sich für den Haushalt eine Förderhöhe von 704 Euro (80% von (4.000 × 0,7) - 2 × (4.000 × 0,24)).
Berechnung Förderhöhe Berlin
Die Förderhöhe berechnet sich anhand folgender Formel:
Zuschuss = 0,8 × (Rechnungsbetrag 2022 - 1,7 × Referenzpreis × Bestellmenge)
Beispiel:
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Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 €/l zahlen. Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 €/l). Für den Haushalt ergibt sich eine Förderhöhe von 943,20 Euro (80% von (3.000 × 1,6) - 1,7 × (3.000 × 0,71)).
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Ein Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt hiervon 4.000 kg im Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 €/kg zahlen. Somit ergibt sich für den Haushalt eine Förderhöhe von 934,40 Euro (80% von (4.000 × 0,7) - 1,7 × (4.000 × 0,24)).
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(LF)