Finanzamt hat noch Soli festgesetzt? Das müssen Sie tun
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Wenn Sie vierteljährlich Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zum Solidaritätszuschlag leisten, kann es beim Vorauszahlungstermin zum 10. März 2021 zur unberechtigten Festsetzung von Solidaritätszuschlag kommen – insbesondere dann, wenn für das Jahr 2019 noch keine Steuererklärung abgegeben oder 2020 kein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung gestellt wurde.
Finanzämter korrigieren den Fehler von sich aus
Betroffene Steuerbürgerinnen und Steuerbürger müssen bei Erhalt eines unzutreffenden Bescheids mit Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlag nicht selbst tätig werden. Darauf weist aktuell das Landesamt für Steuern in Niedersachsen hin.
Die Finanzämter werden den Fehler von sich aus berichtigen und voraussichtlich bis Ende März 2021 neue, berichtigte Vorauszahlungsbescheide verschicken.
Falls Sie keinen berichtigten Bescheid erhalten, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder stellen am besten gleich einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Die Berichtigung erfolgt dann ggf. auch rückwirkend.
Wie konnte der Fehler passieren?
Die fehlerhafte Festsetzung von Solidaritätszuschlag liegt unter anderem daran, dass Vorauszahlungen anhand der letzten Steuerfestsetzung berechnet werden.
Erklärungen für das Jahr 2019 können (wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen) noch bis Ende August 2021 eingereicht werden. Vorauszahlungen basieren daher zum Teil noch auf Steuerfestsetzungen für das Jahr 2018 oder früher – und damit aus einer Zeit, in der Sie den Soli noch zahlen mussten.
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(MB)