Anlage U (Unterhaltszahlungen)
Mit der Anlage U machen Sie Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittingverfahrens geltend.
Kommt das Realsplitting nicht zur Anwendung, können Sie Ihre Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten über die Anlage Unterhalt als außergewöhnliche Belastung berücksichtigen.
Hinweis: Da die meisten Steuererklärungen inzwischen elektronisch / per ELSTER abgegeben werden, stellen wir nur noch ausgewählte Formulare in ausfüllbarer Form zur Verfügung.
Viele ausfüllbare Steuerformulare können Sie auch kostenlos im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.
→ Ratgeber Ehegattenunterhalt: Bei Trennung oder Scheidung Steuer sparen
→ Ratgeber Trennung und Scheidung: Stolperfallen vermeiden, Steuervorteile nutzen
→ Ratgeber Ich will die Scheidung!
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