Elterngeld für Pflegeeltern?
Auch Pflegeeltern sollen Elterngeld erhalten.

Elterngeld für Pflegeeltern?

 - 

Pflegeeltern bekommen zwar Elternzeit, aber kein Elterngeld. Das soll sich ändern, sagt der Bundesrat, und hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Ob und wann das Vorhaben umgesetzt wird, steht allerdings in den Sternen: Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer sich die Bundesregierung damit beschäftigen muss.

Benachteiligung von Pflegeeltern

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld.

Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, schreibt der Bundesrat. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.

Immer weniger Pflegeeltern

Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht.

Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten.

Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.

(Bundesrat, Mitteilung zur Plenarsitzung am 18.10.2024)

Weitere News zum Thema
  • [] Die Kosten für einen Prozess zur Erlangung von nachehelichem Unterhalt können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte über dem Existenzminimum hat. mehr

  • [] Wer sein im Ausland lebendes volljähriges Kind finanziell unterstützt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt prüft, ob eine konkrete Unterhaltsverpflichtung besteht. Dies gilt nicht nur für Drittstaaten, sondern auch dann, wenn das Kind in einem anderen mehr

  • [] Wenn ein minderjähriges Kind für ein Schuljahr ins Ausland geht, haben die Eltern grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Und auch der 18. Geburtstag während des Auslandsjahres stellt in Sachen Kindergeld kein Problem dar. mehr

Weitere News zum Thema