Homeoffice im Koalitionsvertrag: Ampel plant verlängerte Homeoffice-Pauschale
Höhere private Kosten sollen über die Homeoffice-Pauschale abgemildert werden.

Homeoffice im Koalitionsvertrag: Ampel plant verlängerte Homeoffice-Pauschale

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Corona nimmt kein Ende, seit Kurzem herrscht wieder Homeoffice-Pflicht: Wer kann, muss zuhause arbeiten und darf nicht an den Arbeitsplatz kommen. Das wird sich aller Voraussicht nach auch bis ins Jahr 2022 ziehen. Da soll es eigentlich keine Homeoffice-Pauschale mehr geben – jetzt zeichnet sich eine Änderung ab.

Es ist nur ein kurzer Satz auf Seite 165 des Koalitionsvertrags, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden hier aber aufhorchen: »Wir werden die steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 verlängern und evaluieren.«

 

Inhalt

 

Welche Homeoffice-Regelungen sind gemeint?

Der Satz betrifft nicht die »normalen« Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers im Rahmen der Werbungskosten – dazu können Sie hier mehr lesen: »Arbeitszimmer absetzen: Alles was Sie zu Homeoffice & Steuer wissen müssen«.

Vielmehr geht es um die Homeoffice-Pauschale, die befristet für die Jahre 2020 und 2021 eingeführt wurde – und jetzt bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert werden soll.

Warum gibt es die Homeoffice-Pauschale während der Corona-Pandemie?

Strom, Wasser, Telefon und Heizung – diese Kosten bedeuten seit 2020 durch das Arbeiten im Homeoffice eine deutliche Mehrbelastung für alle, die von zu Hause arbeiten. Zudem fällt für viele die Pendlerpauschale weg, weil der tägliche Weg zur Arbeit wegfällt.

Dies soll durch die Homeoffice-Pauschale ausgeglichen werden.

Wie hoch ist die Homeoffice Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale gehört in der Steuererklärung in den Bereich der Werbungskosten. Sie beträgt pro Homeoffice-Tag 5 Euro, höchstens aber 600 Euro. Diesen Wert erreicht man nach 120 Tagen im Homeoffice.

Homeoffice-Pauschale und Werbungskosten-Pauschale (Arbeitnehmer Pauschbetrag)

Wer nicht viele Werbungskosten hat, profitiert automatisch von der Werbungskosten-Pauschale: 1.000 Euro Werbungskosten werden vom Finanzamt auch dann in der Steuererklärung berücksichtigt, wenn keine oder niedrigere Werbungskosten geltend gemacht werden.

Die Homeoffice-Pauschale ist (leider) Teil dieser Werbungskosten-Pauschale. Das bedeutet: Die maximal 600 Euro gibt es nicht zusätzlich zur Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro

Infografik Arbeitszimmer

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Zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale können Sie weitere Werbungskosten absetzen.

→ Ratgeber Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug

Warum gibt es die Home-Office-Pauschale?

Da viele Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise im Homeoffice arbeiten und somit keinen Arbeitsweg über die Pendlerpauschale geltend machen können, droht tausenden Steuerpflichtigen eine Steuernachzahlung.

Was bringt die Homeoffice-Pauschale finanziell?

Experten gehen davon aus, dass die Homeoffice Pauschale nicht ausreicht, um Steuernachzahlungen zu vermeiden: Grundsätzlich ist der Betrag von 5 Euro je Tag im Homeoffice mit einem (entfallenen) Arbeitsweg von 15 Kilometer (pro Tag) vergleichbar. Steuerzahler, die sonst einen längeren Arbeitsweg anrechnen lassen, müssen sich darüber hinaus noch mit einer 600-Euro-Deckelung für bis zu 120 Tage zufriedengeben.

Im Jahr 2018 legten Pendler in Deutschland durchschnittlich 17 Kilometer zurück, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Selbst mit Pauschale wird also in der Regel die entfallene Pendlerpauschale nicht ausgeglichen.

Härter betroffen werden besonders Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sein. Denn hier legten Arbeitnehmer im Durchschnitt mehr als 30 Kilometer auf dem Weg zur Arbeit zurück. Durch die Homeoffice Pauschale würden damit gerade 50% ausgeglichen.

Beispielrechnung Homeoffice-Pauschale

    

Durchschnittliche Arbeitstage pro Jahr:

     

220 (im Homeoffice 120)

    

Durchschnittlich gefahrene Kilometer:

17km (~Homeoffice Pauschale ca. 15km)

Werbungskosten für anfallende KM:

0,30 €

Werbungskosten, die steuerlich geltend gemacht werden könnten, im Vergleich:

  • Mit Pendlerpauschale 220 x 17 x 0,30 € = 1.122 €

  • Mit Homeoffice-Pauschale 120 x 5 € = 600 €

  • Differenz 1.122 € - 600 € = -522 €

(MB, DS)

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