[] … Wird Ihr Kind volljährig, gibt es für Sie als Eltern einen weiteren, »neuen« Freibetrag: den Ausbildungsfreibetrag. Als Ausbildungsfreibetrag erhalten Sie bis zu 924 Euro im Jahr bzw. 77 Euro je Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen. Offiziell heißt der Freibetrag »Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes«. Er soll den ausbildungsbedingten Mehrbedarf bei einer auswärtigen Unterbringung Ihres Kindes …