[] … Immer mehr Puzzle-Stücke vervollständigen unser Wissen über das COVID-19-Virus. So wird zunehmend klar, dass diese Virusinfektion in manchen Fällen auch gesundheitliche Dauerfolgen hat. Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Erkrankung für Versicherte, die im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt waren, als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Bei den …