[] … In einigen Fällen müssen Vollmachten öffentlich beglaubigt werden. Das gilt etwa, wenn es um die Übertragung oder Belastung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen, das Abfassen oder Ändern eines Gesellschaftsvertrags oder Anmeldungen zum Handelsregister geht. Die Vollmachten kann man – nicht ganz billig – von einem Notar beglaubigen lassen. Es geht aber auch weit preiswerter, und zwar für 10,– €, bei der Betreuungsbehörde. Doch Achtung: Wenn die Betreuungsbehörde eine Vollmacht beglaubigt, reicht …