[] … Seit im Jahr 2005 die Rentenbesteuerung geändert wurde, erhöht sich der steuerpflichtige Teil der Rente für Neurentner*innen jedes Jahr. Betroffen sind alle Rentenzahlungen und somit auch Renten, die bereits vor dem 1.1.2005 begonnen haben (sog. Bestandsrenten). Zudem gilt der Besteuerungsanteil nicht nur für gesetzliche Altersrenten, sondern auch für Hinterbliebenenrenten sowie Renten aus verminderter Erwerbsfähigkeit. Für die Besteuerung der Rente bedeutet das: Für Bestandsrenten (Renten, die bereits …