[] … Gegenstände, die der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen und weitaus überwiegend für diese Zwecke genutzt werden, nennt man »Arbeitsmittel«. Werden eigene Geräte für die Arbeit oder im Studium genutzt, können sie als Werbungskosten abgesetzt werden z.B. Notebook, Kopfhörer & Lizenzen uvm. Zu den Arbeitsmitteln gehören insbesondere: Berufskleidung, Fachliteratur, eigene Geräte, die für die Arbeit genutzt werden (BYOD - Bring your own device), Telefonkosten und Internetkosten, Computer samt Zubehör …