[] … Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die existenzsichernde Mindestsicherungsleistungen beziehen, erhalten seit Juli 2022 einen Sofortzuschlag zu ihrem Regelsatz von 20,– € im Monat. Das betrifft Kinder und Jugendliche, deren Familien angewiesen sind auf Grundsicherungsleistungen (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz, sowie Kinder von Eltern, die den Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten. Der …