[] … Vermieten Sie eine Wohnung unter dem Marktpreis, können Sie nur dann alle Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn Sie die ortsübliche Marktmiete um nicht mehr als 50% unterschreiten. Streitigkeiten gibt es dabei immer wieder darüber, wie die Marktmiete ermittelt werden muss. Für gewöhnlich wird dazu der örtliche Mietspiegel herangezogen. Liegt kein Mietspiegel vor, gibt es die Möglichkeit, vergleichbare Wohnungen als Maßstab heranzuziehen. Wie im konkreten Fall die Vergleichsmiete ermittelt …