[] … Grundsätzlich muss jeder Rentner, der im Ausland lebt und eine deutsche Rente bezieht, eine Steuererklärung abgeben. Ausnahmen kann es geben, wenn es zwischen Deutschland und dem Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, das festlegt, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht für die deutschen Renteneinkünfte hat. Das Finanzamt Neubrandenburg, das für alle Auslandsrentner zuständig ist, hat dazu eine Liste vorgelegt. Keine Steuererklärung müssen Rentner abgeben, die ihren Wohnsitz ausschließlich …