[] … Wenn eine Vereinstätigkeit auch der Freizeitgestaltung der Mitglieder dient, dürfen die Mitgliedsbeiträge in der Steuererklärung nicht als Spenden abgezogen werden. Das gilt bei Musikvereinen auch dann, wenn der Verein Musiker im Bereich der Blasmusik und des Dirigats ausbildet, sagt der BFH – und widerspricht damit dem erstentscheidenden FG Köln. Gemeinnützige Musikvereine, die nicht nur untergeordnet ausbilden, dürfen für gezahlte Mitgliedsbeiträge keine Spendenbescheinigungen ausstellen, entschied …