[] … Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Der Grund: Bitcoin, Ethereum und andere Cryptocurrencies sind »andere Wirtschaftsgüter« im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Eine entsprechende Entscheidung des FG Köln hat der BFH mit heute veröffentlichtem Urteil bestätigt ( BFH-Urteil vom 14.2.2023, Az. IX R 3/22 ). Aus …