[] … Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht von einem zweiten (oder auch einem dritten) Arzt eine Zweitmeinung einzuholen. Darüber hinaus gibt es für bestimmte planbare Eingriffe auch ein »offizielles« Zweitmeinungsverfahren – mit Ärzten, die eigens dafür zertifiziert sind. Die Liste der Eingriffe, für die dieses Zweitmeinungsverfahren vorgesehen ist, wird ständig erweitert. Der Anspruch auf eine Zweitmeinung gilt generell nur für planbare Eingriffe und nicht für Notfalleingriffe, dringliche …