[] … Da die Gas- und Wärmepreisbremse (GWPB) nur für den Bezug von Gas- und Fernwärme gilt, haben sich Bund und Länder auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte geeinigt, die von nicht leistungsgebundenen Energieträgern versorgt werden. Somit können auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl, Heizpellets, Flüssiggas (LPG), Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, mit einem direkten Zuschuss von max. 2.000 Euro entlastet werden. Die finanzielle Unterstützung der Haushalte …