[] … Die Kosten eines Hausnotrufsystems werden von den Finanzämtern nicht anerkannt, wenn die betroffenen Senioren zuhause leben. Das Vorgehen wird inzwischen leider von mehreren Urteilen des Bundesfinanzhofs bestätigt. Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben, werden die Kosten für ein Hausnotrufsystem anerkannt – das ist inzwischen unstrittig. In Fällen von Senioren, die zuhause leben, ergingen in letzter Zeit leider einige BFH-Urteile mit dem Tenor, dass die Kosten nicht steuerlich anerkannt …