[] … Die Steuerermäßigung für haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es für Mieter auch dann, wenn sie nicht selbst Auftraggeber sind, sondern die Aufwendungen in ihrer Nebenkostenabrechnung an sie weitergereicht werden. Das hat der BFH bestätigt. Geklagt hatte ein Ehepaar, das von seinem Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung gestellt bekommen hatte. Das …