[] … Ob Auto, Motorrad oder Fahrrad: Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist schnell passiert, ganz besonders jetzt im Winter, bei glatten Straßen, Schnee und Eis. Kosten, die Sie weder von der Versicherung noch vom Arbeitgeber ersetzt bekommen, dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten absetzen! Als Werbungskosten absetzbar sind alle Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Unfall auf beruflicher Fahrt (»Wegeunfall«) entstehen und nicht von dritter Seite erstattet werden. Zahlungen …