Steuerlexikon Sperrkonten … Über die Gelder auf einem Sperrkonto kann erst nach Ablauf der Sperrfrist verfügt werden. Fließen Zinserträge während der Sperrfrist zu, gelten diese als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen, auch wenn der Steuerpflichtige noch nicht über das Geld verfügen kann. § 20 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Spezialleasing … Beim Leasing handelt es sich um eine Sonderform der entgeltlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern durch den Leasing-Geber an den Leasing-Nehmer. Für die steuerliche Beurteilung von Leasing ist entscheidend, wem die Wirtschaftsgüter zugerechnet werden müssen, dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber. Hierfür ist die vertragliche Ausgestaltung des Leasings ausschlaggebend. Leasingverträge werden in Operatingleasing, Finanzierungsleasing und in Spezialleasing untergliedert. Spezialleasing Hierbei …Ansehen
Steuerlexikon Spielgewinne … Keine steuerpflichtigen Einkünfte sind: Spielgewinne, Wettgewinne, Lotterie- und Lottogewinne und Gewinne aus dem Besuch eines Spielcasinos. Steuerpflichtig werden erst die Kapitalerträge, die durch die Gewinne erzielt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Splittingverfahren … Das Splittingverfahren kommt bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer zu Anwendung. Im Rahmen des Splittingverfahrens wird das zu versteuernde Einkommen halbiert, auf Grundlage dieses halbierten und abgerundeten Betrages wird die Steuer berechnet. Der sich ergebende Steuerbetrag wird danach verdoppelt. Diese Steuer ist dann von beiden Ehegatten zu entrichten. Neben Ehegatten, die die Voraussetzungen zur gemeinsamen Veranlagung erfüllen, können auch folgende Steuerpflichtige …Ansehen
Steuerlexikon Stammkapital … Anteilseigener einer Kapitalgesellschaft müssen bei Gründung der Gesellschaft ein Stammkapital (Nennkapital) in die Gesellschaft einbringen. Wird eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gegründet, beträgt das Mindeststammkapital der Gesellschaft 25.000,– €. Bei Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindestgrundkapital 50.000,– €. Die Haftung des Gesellschafters ist auf das Stammkapital (bei einer GmbH) bzw. auf das Grundkapital (bei einer AG) beschränkt. Rücklagen einer Kapitalgesellschaft …Ansehen
Steuerlexikon Sterbegeld … Das Sterbegeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz gehört zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BeamtVG; R 19.8 Abs. 1 Nr. 1 LStR). Diese einmalige Leistung beträgt das Doppelte der Bezüge des Verstorbenen. Das Sterbegeld gehört nicht zum Nachlass, sondern wird nach einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge an den Ehepartner, Kinder oder Verwandte gezahlt. Beim Empfänger ist das Sterbegeld als sonstiger Bezug zu versteuern (RR 19.9 Abs. 3 Nr. 3 LStR). Wenn …Ansehen
Steuerlexikon Steueranmeldung … Im Rahmen einer Steueranmeldung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Steuer selbst zu berechnen und gegenüber dem Finanzamt zu entrichten. Zu einer Steuerfestsetzung durch Bescheid kommt es nur dann, wenn der Steuerpflichtige keine fristgerechte Steueranmeldung abgibt oder wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt. Eine Steueranmeldung kann durch einen Einspruch angefochten werden. Eine Steueranmeldung gilt auch dann als fristgerecht abgegeben, wenn die Steuer fristgerecht bei …Ansehen
Steuerlexikon Steuerberaterkosten … Ohne steuerlichen Rat kommt heute kaum jemand mehr aus. Steuerberatungskosten werden in der Steuererklärung unterschiedlich behandelt. Ihre Aufwendungen müssen Sie zuordnen zu den gemischten, privaten oder durch steuerpflichtige Einkünfte veranlassten Kosten. »Gemischte« Kosten betreffen sowohl Privatsphäre als auch Ihre steuerpflichtigen Einkünfte. Hier gibt es eine Vereinfachungsregelung: Kosten bis zu 100,– € dürfen Sie ohne Aufteilung in voller Höhe bei einer Einkunftsart Ihrer Wahl abziehen. …Ansehen
Steuerlexikon Steuerbescheid … Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, durch den die Finanzbehörden die Steuer festsetzen. Steuerbescheide sind schriftlich zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schriftliche Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet. Ihnen ist außerdem eine Belehrung darüber beizufügen, welcher Rechtsbehelf zulässig ist und binnen welcher Frist und bei welcher Behörde er einzulegen ist. Mit Einlegen des Rechtsbehelfs (in den …Ansehen
Steuerlexikon Steuerbilanz … Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden. Durch Aufstellung einer Steuerbilanz wird unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften der steuerrechtlich maßgebende Unternehmensgewinn berechnet. Hierbei sind insbesondere von den handelsrechtlichen Bestimmungen abweichende Bewertungsgrundsätze für die einzelnen Vermögensgegenstände zu beachten. Von der Steuerbilanz ist die Handelsbilanz abzugrenzen. Die Aufstellung einer Handelsbilanz erfolgt nach handelsrechtlichen …Ansehen