Steuerlexikon Verträge zwischen Angehörigen … Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Damit müssen die vertraglichen Vereinbarungen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Zudem müssen die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. Arbeitsverträge: Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen ist entscheidend, dass das Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend den Vereinbarungen …Ansehen
Steuerlexikon Vertreter … Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten. Damit haben Vertreter gegenüber dem Finanzamt die Pflichten des Steuerpflichtigen zu erfüllen. Soweit nichtrechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder …Ansehen
Steuerlexikon Verwertung … Bei einer Vollstreckung nach der Abgabenordnung erfolgt eine Verwertung beweglicher Sachen im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung (vor Ort oder über www.zoll-auktion.de ). In den meisten Fällen wird die Versteigerung durch den Vollziehungsbeamten durchgeführt. Der Vollstreckungsschuldner kann aber auch eine besondere Verwertung beantragen. Wird dem Antrag statt gegeben, kann die Vollstreckungsbehörde die bestmögliche Verwertung der beweglichen Gegenstände anstreben, um einen möglichst hohen Verwertungserlös …Ansehen
Steuerlexikon Verzinsung … Aufgrund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen kann das Finanzamt Zinsen vom Steuerpflichtigen fordern. In folgenden Fällen können Zinsen erhoben werden: Steuernachforderungen und Steuererstattungen; Stundungszinsen; Verzinsung von hinterzogenen Steuern; Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge; Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen (z.B. Säumniszuschläge, Zwangsgelder) und die entsprechenden Erstattungsansprüche werden nicht verzinst. § 233 AO § 233a …Ansehen
Steuerlexikon Vollanrechnungsverfahren … Das Vollanrechnungsverfahren kam bei der Veranlagung von Kapitalgesellschaften zur Körperschaftsteuer (KSt) zur Anwendung. Ziel dieses Verfahrens war, eine steuerliche Doppelbelastung von Kapitalgesellschaft und Anteilseigner zu vermeiden. Seit 2001 wurde das Vollanrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Unter dem Vollanrechnungsverfahren kam es zur steuerlichen Berücksichtigung der in den ausgeschütteten Gewinnanteilen (z.B. Dividenden) enthaltenen Körperschaftsteuer. Denn …Ansehen
Steuerlexikon Vollstreckungskosten … Die Kosten einer Vollstreckung (Gebühren und Auslagen) fallen dem Vollstreckungsschuldner zur Last. Zu den Gebühren, die im Rahmen einer Vollstreckung erhoben werden, gehören die Pfändungsgebühren, die Wegnahmegebühren und die Verwertungsgebühren. Für das Mahnverfahren werden keine Kosten erhoben. Jedoch hat der Vollstreckungsschuldner die Kosten zu tragen, die durch einen Postnachnahmeauftrag entstehen. § 337 AO § 338 AO …Ansehen
Steuerlexikon Vollstreckung … Rückständige Steuern werden vom Finanzamt im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Eine Vollstreckung kann nach den Bestimmungen der Abgabenordnung wegen Geldforderungen oder wegen anderen Leistungen vorgenommen werden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung aufgefordert worden ist (Leistungsgebot) und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen …Ansehen
Steuerlexikon Vorsorgeaufwendungen / Höchstbetragsberechnung … Die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen ist kompliziert: Je nach Art der Vorsorgeaufwendungen gelten unterschiedliche Höchstbeträge, bestimmte Versicherungsbeiträge werden nur anteilig berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es zwei unterschiedliche Methoden zur Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen: die neue und die alte Berechnungsmethode. Die neue Berechnungsmethode 2010 hat sich die Berechnung der abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen geändert. Seitdem gilt: Die Beiträge …Ansehen
Steuerlexikon Vorsorgeaufwendungen … Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören unter anderem: Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitaldeckenden Altersvorsorge, Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine …Ansehen
Steuerlexikon Vorsorgepauschale … Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. Rechtslage seit 01.01.2010: Der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren mittels Vorsorgepauschale (§ 10c Absatz 2 bis 5 EStG in der am 31.12.2009 geltenden Fassung – a.F. –) wurde mit Wirkung ab 2010 abgeschafft. Eine Vorsorgepauschale wird ab 2010 ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren …Ansehen