Steuerlexikon Sonntagsarbeit … Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden. Bei einer Nettolohnvereinbarung ist der Zuschlag nur steuerfrei, wenn er neben dem vereinbarten Nettolohn gezahlt wird. Die Zuschläge dürfen folgende Prozentsätze des Grundlohnes nicht übersteigen: für Nachtarbeit 25 %, für Sonntagsarbeit 50 %, für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 % und für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am …Ansehen
Steuerlexikon Sparbrief … Kreditinstitute nutzen Sparbriefe als langfristige Refinanzierungsinstrumente. Gewöhnlich beträgt die Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahren. Eine Verzinsung kann jährlich erfolgen, mit Fälligkeit des Sparbriefes oder bei Rückgabe oder Abtretung des Sparbriefes. Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Sparer über den Zinsertrag verfügen kann, wird die Kapitalertragsteuer (25 % von Zinsertrag) fällig. Die Bank muss die Kapitalertragsteuer jedoch nicht einbehalten, wenn ihr ein Freistellungsauftrag vorliegt. § 20 …Ansehen
Steuerlexikon Sparerfreibetrag … Höhe des Sparerfreibetrags ab 2023 Ab 2023 steigt der Sparerfreibetrag auf 1.000,– € für Alleinstehende und auf 2.000,– € für zusammen veranlagte Ehepartner (2022: 801,– € bzw 1.602,– €). Bestehende Freistellungsaufträge werden prozentual angepasst. Rechtslage seit 1.1.2009: Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007 (BGBl. I S. 1912) wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 1.1.2009 eingeführt. Dabei wurde der Sparer-Freibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag …Ansehen
Steuerlexikon Sparkonto / im fremden Namen … Wer auf einen fremden Namen ein Sparkonto errichtet, muss gegenüber dem Kreditinstitut erklären, wer der Gläubiger der Spareinlagen ist. Errichtet zum Beispiel der Großvater für seinen Enkel ein Sparkonto, auf das er Einzahlungen leistet, muss er als Kontoeröffner und Zahlungsleistender gegenüber dem Kreditinstitut erklären, wer Inhaber des Kontos sein soll. Entweder bestimmt er sich selbst oder seinen Enkel (Dritter) zum Kontoinhaber. Dem Inhaber des Kontos werden dann die Kapitalerträge steuerlich …Ansehen
Steuerlexikon Spekulationsgeschäfte … Rechtslage seit 01.01.2009: Die Veräußerung von Wertpapieren unterliegt der Abgeltungssteuer. Eine Spekulationssteuer wird nicht mehr erhoben. Für Immobilien gilt weiterhin die Spekulationsbesteuerung, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb verkauft wird. Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigenheime sind weiterhin von dieser Besteuerung ausgeschlossen, sofern sie zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung bzw. im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren …Ansehen
Steuerlexikon Spenden … Spenden sind eine freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne Gegenleistung getätigt werden. Spendet ein Steuerpflichtiger zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher oder besonders förderungswürdig anerkannter Zwecke, kann er die Zuwendungen in bestimmten Grenzen als Sonderausgaben im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung abziehen. Gleiches gilt für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien. Geht eine Spende an Einrichtungen, die sich in einem …Ansehen
Steuerlexikon Sponsoring … Sponsoringmaßnahmen sind eine Form der Werbung, bei der unternehmerische Ziele mit öffentlichen oder personenbezogenen Interessen verknüpft werden. Es werden drei Formen des Sponsoring unterschieden: Kultursponsoring, Sportsponsoring und Soziosponsoring. Aufwendungen, die einem Unternehmen für Sponsoringmaßnahmen entstehen, können zu Betriebsausgaben, Spenden oder steuerlich nicht abzugsfähigen Ausgaben führen. Betriebsausgaben entstehen, wenn der Sponsor einen wirtschaftlichen Vorteil für sein Unternehmen …Ansehen
Steuerlexikon Sportverein … Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer insgesamt 45.000,– € im Jahr nicht übersteigen. Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbung gehören nicht zu den sportlichen Veranstaltungen. Wird auf die Anwendung der Umsatzsteuergrenze verzichtet, sind sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins ein Zweckbetrieb, wenn kein Sportler des Vereins teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner …Ansehen
Steuerlexikon Sport … Sportliche Aktivitäten gehören zur privaten Freizeitgestaltung. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erlernen und der Ausübung eines Sports sind deshalb keine Werbungskosten. Das gilt auch für die Teilnahme an Betriebssportveranstaltungen oder am Lehrersport, z.B. in einer Behördenmannschaft. Etwas anderes gilt für Übungsleiterkurse bei Lehrern. Kosten hierfür werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt anerkannt. Die mit dem Sport oder der Teilnahme an Sportveranstaltungen zusammenhängenden …Ansehen
Steuerlexikon Sprachkurs … Ist ein Sprachkurs oder eine Sprachreise ausschließlich beruflich veranlasst, können entstandene Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend gemacht werden. Zu den Werbungskosten gehören: Fahrtkosten, Kosten für die Unterkunft, Verpflegungsmehraufwand und Kursgebühren. Die berufliche Veranlassung eines Sprachkurses unterliegt einer strengen Prüfung. Folgende Punkte sollten beachtet werden: Der Sprachkurs sollte auf berufliche Erfordernisse zugeschnitten …Ansehen