[] … Die Kosten für die Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft sind in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Welche Voraussetzungen gelten, erklären wir hier. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass die Unterbringung aufgrund von Krankheit, zur Pflege oder wegen einer Behinderung erfolgt und dass die Pflegewohngemeinschaft dem jeweiligen Landesrecht unterliegt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, können in der Steuererklärung …