Steuerlexikon Rechtsbehelf … Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf. Er kann gegen Verwaltungsakte (z.B. den Steuerbescheid) eingelegt werden und verhindert, dass diese bestandskräftig werden. Beim Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen kann ein Einspruch erfolgen: es handelt sich um eine Abgabenangelegenheit, der Einspruch ist statthaft und wird form- sowie fristgerecht eingelegt. Hierzu zählt, dass er schriftlich (Briefe, Fax, Telegramm) innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt wird. Als Rechtsbehelfsfrist …Ansehen
Steuerlexikon Rechtshilfe … Die Finanzbehörden können zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Anspruch nehmen. Grundlage hierfür sind unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen, innerstaatlich anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften sowie des EG-Amtshilfe-Gesetzes. Mit der Rechts- und Amtshilfe können bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen steuererhebliche Tatbestände erforscht werden. § 117 AO …Ansehen
Steuerlexikon Referendare … Welche Art von Einkünften ein Referendar erzielt, ist von der Art seiner Tätigkeit abhängig. Referendare können Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit erzielen. § 18 EStG § 19 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Reisekostenerstattung … Erstattet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Reisekosten, liegen für den Arbeitnehmer steuerfreie Einnahmen vor. Mit der Kostenerstattung entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. Der Arbeitnehmer kann die Reisekosten dann nicht mehr als Werbungkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Die Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber ist jedoch vorteilhafter, da der Arbeitnehmer nur so die Reisekosten zu 100 % zurückerhält. Werden einem Unternehmer die Reisekosten …Ansehen
Steuerlexikon Reisekosten … Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsaufwand (der sogenannte Verpflegungsmehraufwand), Übernachtungs- sowie die Reisenebenkosten. Diese Kosten können als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (= der Arbeitgeber übernimmt die Kosten nicht) oder als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie durch das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis veranlasst sind. Ist eine Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst, können die Reisekosten in einen beruflichen …Ansehen
Steuerlexikon Rente … Renten werden steuerlich als sonstige Bezüge erfasst. Zur Beurteilung der Steuerfolgen muss zwischen Leibrenten und Zeitrenten unterschieden werden. Leibrente Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die auf Lebenszeit einer bezugsberechtigten Person ausgezahlt werden. Eine private Leibrente ist zum Beispiel die gesetzliche Altersrente. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die nachgelagerte Besteuerung von Renten bis 2040 schrittweise eingeführt. Damit sind die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung …Ansehen
Steuerlexikon Reparaturkosten … Reparaturkosten sind sofort abzugsfähig Ausgaben. Sie können Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein. Betriebsausgaben liegen vor, wenn das Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen gehalten wird. Hingegen liegen Werbungskosten vor, wenn das Wirtschaftsgut im Privatvermögen gehalten und zur Erzielung von Einkünften (z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) genutzt wird. Bei einem gemischt genutzten Wirtschaftsgut (teils betrieblich, teils privat genutzt) sind die Reparaturkosten auf den privaten …Ansehen
Steuerlexikon Repräsentationsaufwand … Repräsentationsaufwendungen können entstehen, wenn das Finanzamt Betriebsausgaben als unangemessen einstuft. Hierzu könnte es zum Beispiel kommen, wenn das Arbeitszimmer mit wertvollen Möbeln ausgestattet ist oder ein sehr teures Geschäftsauto zum Betriebsvermögen gehört. Das Finanzamt kann dann zu der Ansicht gelangen, dass diese Aufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und damit nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Die Angemessenheit von Aufwendungen wird insbesondere …Ansehen
Steuerlexikon Revision … Das Urteil eines Finanzgerichts kann mit der Einlegung von Revision angefochten werden. Ob die Revision zugelassen wird, entscheidet das Finanzgericht. Bei einem negativen Entscheid kann durch die Nichtzulassungsbeschwerde die Einlegung von Revision vor dem Finanzgericht erstritten werden. Wird die Revision des Urteils zugelassen, wird der Rechtsstreit in zweiter Instanz vom Bundesfinanzhof entschieden. …Ansehen
Steuerlexikon Riester-Rente / Anlageprodukt … Riester-Rente: Mit einer staatlichen Zulage oder dem Sonderausgabenabzug werden nur solche Anlageprodukte gefördert, die eine staatliche Zertifizierung besitzen und dem Steuerpflichtigen eine Mindestabsicherung im Alter gewährleisten. Dabei muss zumindest eine Nominalwerterhaltung der Beiträge gewährleistet werden. Die spätere Rentenzahlung kann in Form einer lebenslangen Leibrente oder durch monatlich gleichbleibende oder steigende Auszahlungen erfolgen. Wird die zweite Variante gewählt, so ist …Ansehen