Steuerlexikon Gehbehinderte … Gebehinderten Personen stehen weitreichende steuerliche Begünstigungen zu Verfügung. So kann ein behinderter Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und täglicher Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten (Kilometersatz) nachweisen und ansetzen oder alternativ erhöhte Kilometerpauschbeträge nutzen. Dies gilt für behinderte Arbeitnehmer die das Merkmal »G«, »aG« oder »H« in ihrem Behindertenausweis führen. Es gelten in Abhängigkeit vom benutzten Fahrzeug folgende Kilometerpauschbeträge: …Ansehen
Steuerlexikon Geldbußen … Zu den Geldbußen gehören Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder sowie Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen. Diese Geldstrafen können, auch wenn sie betrieblich veranlasst sind, nicht als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten (bei privater Veranlassung) abgezogen werden. So kann zum Beispiel eine Geldbuße, die ein Schnellkurier für falsches Parken zahlen muss, nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Betrieblich veranlasste Geldbußen, die von Gerichten oder Behörden anderer …Ansehen
Steuerlexikon Geldmarktfonds … Seit 1994 sind Geldmarktfonds in Deutschland zugelassen und gelten allgemein als gute Alternative zu Sparbuch, Festgeld oder Tagesgeldkonto. Die Wertzuwächse eines Geldmarktfonds resultieren fast ausschließlich aus Zinseinnahmen, die mit 25 % der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Daher werden fast 100 % der erzielten Erträge steuerpflichtig. Geldmarktfonds gehörten vor 2009 zu dem Investmentfonds-Typ, der mangels steuerfreier Kursgewinne der höchsten Besteuerung unterlag. Ab 2009 herrscht Gleichstand …Ansehen
Steuerlexikon Geldstrafe … Geldstrafen, Bußgelder, Verwarnungsgelder und Auflagen können nicht als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abgezogen werden. Davon kann auch nicht bei einer eindeutigen betrieblichen Veranlassung abgewichen werden. Eine betriebliche Veranlassung ist zum Beispiel gegeben, wenn der Autofahrer auf Anweisung seines Vorgesetzten im Parkverbot halten musste oder wenn aufgrund knapper Zeit die auf der Fahrtstrecke erlaubte Geschwindigkeit nicht eingehalten wurde. Zahlt der Arbeitgeber die Geldstrafen …Ansehen
Steuerlexikon Gemeinschaftsgebiet … Als Gemeinschaftsgebiet wird die Summe der EG-Staaten bezeichnet. Vom Gemeinschaftsgebiet ist das Drittlandsgebiet abzugrenzen. Als Drittlandsgebiet wird das ausländische Gebiet bezeichnet, das nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehört. Somit gilt das gesamte Ausland mit Ausnahme des Gemeinschaftsgebietes als Drittlandsgebiet. Hiervon sind vier Ausnahmen zu beachten. Folgende Territorien der Gemeinschaftsländer gelten als Drittlandsgebiet: Deutschland - Insel Helgoland und das Gebiet Büsing, Freihäfen …Ansehen
Steuerlexikon Gemeinschaftskonten … Von Eheleuten werden häufig Gemeinschaftskonten unterhalten. Einnahmen, wie zum Beispiel Zinserträge, sind je zur Hälfte den einzelnen Ehepartnern zuzurechnen. Gleichrangig ist dabei, wer das Kapitalvermögen verdient hat bzw. von wem die Gelder stammen. § 20 EStG § 43 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Gemischte Schenkung … Wird ein Gegenstand zum Teil entgeltlich und zum Teil unentgeltlich erworben, liegt eine gemischte Schenkung vor. Ein Kauf unter dem Verkehrswert führt zu einer gemischten Schenkung. Liegt eine gemischte Schenkung vor, ist der Erwerb in einen entgeltlichen Teil und in einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Der entgeltliche Erwerb führt beim Erwerber zu einer Anschaffung, die er in Höhe des Entgelts steuerlich berücksichtigen kann. Beim Veräußerer kann für den entgeltlich verkauften Teil ein Gewinn …Ansehen
Steuerlexikon Genussmittel … Genussmittel (z.B. Kaffee, Tee, Zigaretten), die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb verbilligt oder unentgeltlich überlässt, sind steuerfrei. Diese Sachleistungen gehören zu den Aufmerksamkeiten. Eine Lohnsteuerpflicht kann nur entstehen, wenn die Summe aller Aufmerksamkeiten einen Betrag von 60,– € übersteigt. R 19.6 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Genussrechte … Genussrechte gewähren für die zeitlich befristete Kapitalüberlassung einen festen oder variablen Gewinnanteil. Der Inhaber von Genussrechten erhält mit der Kapitalüberlassung bestimmte Gläubigerrechte (z.B. Rückzahlungsansprüche, Beteiligung am Liquidationserlös) aber keine Rechte am Unternehmen. Anders als der Aktionär ist er mit der Kapitalüberlassung nicht an der Aktiengesellschaft beteiligt. Mit den Genussrechten erhält der Inhaber einen Anspruch am Gewinn und/oder am Liquidationserlös. Bestehen …Ansehen
Steuerlexikon Gesamtschuld … Wird die Leistung aus einem Steuerschuldverhältnis von mehreren Personen geschuldet, liegt eine Gesamtschuld vor. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen nebeneinander für eine Steuerschuld haften oder wenn sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Gesamtschuld wird vom Gläubiger (Finanzamt) nur einmal gefordert, jedoch kann aus der Gemeinschaft der Gesamtschuldner jeder die Schuld in voller Höhe zahlen. Bis zur vollständigen Tilgung der Gesamtschuld ist jeder Schuldner zur Erfüllung der …Ansehen