Steuerlexikon Ermessen … Können die Finanzbehörden über eine Sache innerhalb eines Rahmens entscheiden, so liegt für die Behörden ein Ermessenspielraum vor. Ob eine Ermessensnorm vorliegt, ist durch eher vage gesetzliche Formulierungen wie »kann« oder »soll« erkennbar. Damit wird die zutreffende Rechtsfolge durch die Verwaltung und nicht durch das Gesetz bestimmt. Entscheidungen über die Stundung einer Steuer oder über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags liegen zum Beispiel im Ermessen der Finanzbehörden. Grundsätzlich …Ansehen
Steuerlexikon Ersatzzwanghaft … Ist ein gegen einen Steuerpflichtigen (natürliche Person) festgesetztes Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Amtsgericht auf Antrag der Finanzbehörde nach Anhörung des Pflichtigen Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei Androhung des Zwangsgeldes hierauf hingewiesen worden ist (§ 334 AO). Die Ersatzzwangshaft beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen. Ist der Anspruch auf das Zwangsgeld verjährt, so darf die Haft nicht mehr vollstreckt werden. Zwangsgeld kann zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes …Ansehen
Steuerlexikon Erschließungsbeiträge … Erschließungsbeiträge gehören zu den nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, wenn es sich um eine erstmalige Anlage handelt und die Beiträge in einem Bezug zum Grundstück stehen. Werden jedoch Erschließungsanlagen ersetzt oder modernisiert, führen Erschließungsbeiträge zu Erhaltungsaufwendungen. Hiervon wird jedoch abgewichen, wenn sich das Grundstück durch die Erschließung in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert. Typische Erhaltungsaufwendungen sind zum Beispiel Kanalanschlussgebühren …Ansehen
Steuerlexikon Erschwerniszuschlag … Ein vom Arbeitgeber gezahlter Erschwerniszuschlag ist lohnsteuerpflichtig. …Ansehen
Steuerlexikon Erstattungsanspruch … Ein Anspruch auf Steuererstattung kann sich aus der Abgabenordnung (§ 37 AO) oder aus den steuerlichen Einzelgesetzen ergeben. Nach den Bestimmungen der Abgabenordnung ergibt sich ein Erstattungsanspruch, wenn eine Zahlung ohne rechtlichen Grund geleistet wurde. So zum Beispiel dann, wenn der Steuerpflichtige versehentlich zu viel Steuer gezahlt hat oder das Finanzamt einen zu hohen Steuerbetrag an den Steuerpflichtigen zurück gezahlt hat. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat derjenige Anspruch …Ansehen
Steuerlexikon Ertragsanteil … Werden Geldbeträge angespart und verzinst, so besteht das Guthaben aus einem Ansparanteil und einem Ertragsanteil (Zinsanteil). Bei Rentenzahlung wird der Ertragsanteil von der Rente abgezogen und nur dieser unterliegt der Besteuerung. Somit müssen Rentenempfänger nicht die angesparten Rentenbeiträge, sondern nur den Ertragsanteil ihrer Rente versteuern. Der Ertragsanteil wird nach einer amtlichen Tabelle ermittelt. Dabei bemisst sich der Ertragsanteil nach dem Alter (vollendete Lebensjahre) bei …Ansehen
Steuerlexikon Ertragsanteil / Tabelle … Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung spielt der Ertragsanteil seit dem Jahr 2005 keine Rolle mehr. Für andere Leibrenten dagegen gilt der günstige Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3a bb EStG). → Ratgeber Der kleine Rentenratgeber Alles, was Sie zur Rente wissen müssen Renten in der Steuererklärung - Korrekt gemacht und Geld gespart Ertragsanteile von lebenslangen Leibrenten ab 2005 im Überblick: Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr des Rentenberechtigten Ertragsanteil in % 0–1 …Ansehen
Steuerlexikon Ertragswertverfahren … Der gemeine Wert von Grundstücken ist nach dem Sachwert-, dem Vergleichswert- oder dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. In folgenden Fällen ist das Ertragswertverfahren anzuwenden: Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Hierbei ist zu beachten, dass für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete …Ansehen
Steuerlexikon Erweitert beschränkte Steuerpflicht … Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift für natürliche Personen, die in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben. Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung. § 2 AStG § 2 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Erweitert unbeschränkte Steuerpflicht … Die erweitert unbeschränkte Steuerpflicht ist für Personen interessant, die in der Bundesrepublik Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies trifft zum Beispiel bei Ausländern zu, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt aber im Ausland haben (Grenzpendler). Bei beschränkt Steuerpflichtigen kommt es zu einer Bruttobesteuerung. Damit werden Aufwendungen, die mit der Erzielung von Einkünften im Zusammenhang stehen, nicht anerkannt …Ansehen